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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 08.07.2020
- 14 U 25/18 -
Auffahren auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke mit guter Sicht stellt grob fahrlässiges Fehlerverhalten des Auffahrenden dar
Schluss auf schwerwiegende Unaufmerksamkeit
Fährt ein Fahrzeugführer auf einer geraden Strecke bei guter Sicht von hinten auf ein beleuchtetes Fahrzeug auf, ohne abzubremsen oder auszuweichen, so liegt eine grob fahrlässiges Fehlverhalten vor. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 2017 kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem
Grobe Fahrlässigkeit aufgrund Auffahrens auf beleuchtetes Fahrzeug bei gerader Strecke mit guter Sicht
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Das nicht durch Fremdeinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse hervorgerufene ungebremste Auffahren auf einer geraden und stets gut übersehbaren Strecke auf einen ordnungsgemäß und hinreichend beleuchtetes Trecker-Anhänger-Gespann stelle einen grob fahrlässigen Verstoß gegen die Pflichten des Fahrzeugführers dar. Das Verhalten des Pkw-Fahrers sei nur erklärbar, wenn er in schwerwiegender Weise unaufmerksam gewesen sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2020
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil vom 28.12.2017
[Aktenzeichen: 6 O 323/14]
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Dokument-Nr. 29013
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