wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 11. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2005
2-01 S 52/04 -

Hotel­zimmer­reservierung - wann ist ein Zimmer verbindlich gebucht?

Abgrenzung zur unverbindlichen Reservierung

Eine schriftliche Reservierungs­bestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Seiten verbindlich. Es liegt nicht eine nur unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungs­vertrag entstanden. Auf die Vereinbarung von Zimmerpreisen kommt es dabei nicht an. Wenn der Gast seine Reservierungs­anfrage ohne Erwähnung von Zimmerpreisen stellt, bringt er zum Ausdruck, dass er bereit ist, den vom Hotel üblichen Zimmerpreis zu zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stritten ein Frankfurter Hotelier und ein Münchener Verlag. Für die Zeit der Buchmesse im Oktober 2002 (08.10. bis 14.10.02) - wollte der Verlag - wie schon in den Vorjahren - Zimmer für die Mitarbeiter reservieren. Diesmal sollten es vier Einzelzimmer sein. Das Hotel schickte dem Verlag ein mit "Reservierungsbestätigung" bezeichnetes Fax. Nach dem Zimmerpreis fragte der Verlag nicht. Auch die "Reservierungsbestätigung" enthielt keinen Zimmerpreis. Teils nutzten die Mitarbeiter des Verlags dann die Zimmer nicht vollständig; teils reisten sie später an oder früher ab. Der Hotelier verlangte die Bezahlung der Zimmer für den gesamten reservierten Zeitraum. Seiner Klage gab das Landgericht Frankfurt statt.

Beherbergungsvertrag

Die Richter führten aus, dass zwischen dem Verlag und dem Hotelier ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen sei, denn bei dem Fax habe es sich nicht lediglich um eine unverbindliche Reservierung gehandelt. Eine Annahme, dass eine Anfrage für den Gast eine unverbindliche Reservierung, für den Hotelier dagegen eine feste Verpflichtung begründe solle, sei völlig unüblich.

Soweit die Parteien nicht über den Zimmerpreis verhandelt hätten, sei dies hier ohne Folgen. Eine Vereinbarung über den Zimmerpreis gehöre im vorliegenden Fall nicht zu den essentialia negotii. Indem der Verlag in seinem Schreiben lediglich vier Einzelzimmer buchte, ohne nach den Zimmerpreisen zu fragen, habe er die Zimmer zu den vom Hotel üblichen Preisen anmieten wollen.

Ersparte Aufwendungen sind abzuziehen

Für die Tage, an denen die Mitarbeiter die Zimmer nicht nutzten, sei vom Zimmerpreis allerdings eine Eigenersparnis von 10 % auf den Zimmerpreis und von 50 % auf den Preis für das Frühstück abzuziehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2007
Quelle: ra-online (pt)

Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht | Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2006, Seite: 54
NJW-RR 2006, 54

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3564 Dokument-Nr. 3564

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3564

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Agathe Kunkel - Fa. MyBetterPlace.de schrieb am 24.05.2018

Gute Entscheidung. Was passiert, wenn der Gast oder die Firma zur Reservierung/Auftragsbestätigung den Zusatz schreibt: Es gilt als vereinbart, dass nur die tatsächlich genutzten Übernachtungen in Rechnung gestellt werden. Ich widerspreche diesem Satz immer wieder. Reicht das aus?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?