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Landgericht Coburg, Urteil vom 26.07.2017
- 12 O 389/16 -
Fahrzeugbesitzer hat nach nachweislich von Werkstatt korrekt ausgeführter Reparatur keinen Anspruch auf Schadensersatz für Motorschaden
LG Coburg zur Mangelhaftigkeit einer Pkw-Reparatur
Belegt ein eingeholtes Sachverständigen Gutachten, dass ein Fahrzeugschaden nicht auf einer mangelhaften Reparatur durch eine Werkstatt beruht, besteht für den Kfz-Eigentümer kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sein Fahrzeug wegen eines Marderschadens am Kühlsystem bei der beklagten Kfz-Werkstatt reparieren lassen. Nach durchgeführter Reparatur hatte diese u.a. noch eine Probefahrt über 15 km und eine anschließende Sichtkontrolle durchgeführt, bevor der Kläger sein Fahrzeug wieder in Empfang nahm.
Kläger verlangt Ersatz für wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs
Nach einer Woche, in der mit dem Pkw mindestens 1.000 km gefahren worden waren, blieb das Fahrzeug mit einem kapitalen Motorschaden auf der Autobahn liegen. Der Kläger verlangte nun Ersatz für den wirtschaftlichen
Sachverständiger schließt fehlerhafte Arbeit der Werkstatt aus
Ein vom Landgericht Coburg beauftragter
Gericht weist Klage ab
Die Ausführungen des Sachverständigen überzeugten das Gericht. Es wies daraufhin die Klage ab, weil der Kläger den behaupteten Fehler bei der Reparatur seines Fahrzeugs durch die beklagte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2017
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
- Werkstatt haftet nicht für Motorschaden, wenn sie bei einer Generalüberholung ein fehlerhaftes Originalteil einbaut
(Landgericht Coburg, Urteil vom 03.07.2007
[Aktenzeichen: 22 O 188/07]) - LG Coburg zur Frage der Rückabwicklung eines Pkw-Kaufs wegen angeblicher Mängel
(Landgericht Coburg, Urteil vom 25.11.2011
[Aktenzeichen: 13 O 366/11])
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Dokument-Nr. 25260
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