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Landgericht Berlin, Urteil vom 03.06.2020
- 65 S 205/19 -
Kein Annahmeverzug wegen urlaubsbedingter Abwesenheit bei Angebot der Mängelaufnahme/-beseitigung innerhalb der Sommermonate
Vorgeschlagene Termine fielen in Zeitraum urlaubsbedingter Abwesenheit
Ein Wohnungsmieter gerät wegen einer urlaubsbedingten Abwesenheit nicht in Annahmeverzug, wenn der Vermieter Termine zur Mängelaufnahme oder -beseitigung innerhalb der Sommermonate anbietet. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Landgericht Berlin im Jahr 2020 als Berufungsgericht darüber zu entscheiden, ob ein Wohnungsmieter in
Kein Annahmeverzug wegen urlaubsbedingter Abwesenheit
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter nicht in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2021
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 15.08.2019
[Aktenzeichen: 3 C 315/18]
- Mitwirkungspflicht des Mieters bei Mängelbeseitigung
(Amtsgericht Münster, Urteil vom 12.06.2007
[Aktenzeichen: 3 C 4552/06]) - Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 63 S 626/12])
Jahrgang: 2021, Seite: 377 GE 2021, 377
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Dokument-Nr. 30152
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