wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Kiel, Urteil vom 18.08.2004
3 K 200/02 -

Lebenspartnerschaft kann nicht mit Ehe gleichgestellt werden

Kein Vorteil für Lebenspartner

Gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragene Lebenspartner können nicht die Anwendung des Ehegattensplitting beanspruchen. Eine solche steuerliche Gleichbehandlung habe der Gesetzgeber mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht beabsichtigt, entschied das Finanzgericht Kiel.

Lebenspartner seien keine Eheleute und könnten keine Kinder kriegen. Die Richter verwiesen dabei auf die vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Unterschiede zwischen verschiedengeschlechtlichter Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die Anwendung des Ehegattensplittung widerspräche deshalb dem Willen des Gesetzgebers.

Der Staat dürfe sich beim Steuerrecht durchaus auch von sozial- und gesellschaftspolitischen Erwägungen leiten lassen. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft verstoße deshalb nicht gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Außerdem fühten die Richter aus, dass es sich bei der Ehe und der Lebenspartnerschaft, trotz der mit ihr verbundenen Unterhaltspflicht, nicht um "wirtschaftlich vergleichbare Sachverhalte" handle, weil die Ehe "regelmäßig als Vorstufe zur Familie" zu betrachten sei. Die Lebenspartnerschaft sei hingegen die Ausnahme und können nicht auf eigene Kinder angelegt sein. Aus der Unterhaltspflicht könne außerdem nicht die Forderung nach Gleichstellung mit der Ehe abgeleitet werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2005
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Eingetragene Lebenspartnerschaft | Steuerrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 106 Dokument-Nr. 106

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil106

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?