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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2018
- 10 K 3355/16 F,U -
Aufwendungen für Ausrichtung von "Herrenabenden" sind wegen privater Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abziehbar
Kein vollständiger Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben für gemischt veranlasste Ausgaben
Das Finanzgericht Düsseldorf hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass Aufwendungen für die Ausrichtung so genannter "Herrenabende" wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können.
Die Klägerin ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten. Sie machte
BFH hebt erste Entscheidung des FG auf
Im ersten Rechtsgang hat das Finanzgericht Düsseldorf die Klage mit Urteil vom 19. November 2013 abgewiesen. Der steuerlichen Berücksichtigung der
Aufwendungen für Herrenabende waren gemischt veranlasst
In seiner neuen Entscheidung vom 31. Juli 2018 ließ das Finanzgericht die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2018
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 26806
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