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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Abzugsverbot“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 30.09.2022
- 6 K 47/21 -

Abzugsverbot für die neue Bankenabgabe ist verfassungsgemäß

Eingriff in das Leistungs­fähigkeits­prinzip gerechtfertigt

Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage einer Bank abgewiesen, mit der diese sich gegen das Betriebs­ausgaben­abzugs­verbot gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 des Einkommen-steuergesetzes (EStG) hinsichtlich der sog. Bankenabgabe wandte. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass das Abzugsverbot sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sei.

2010 schuf der Bund als Reaktion auf die Bankenkrise einen Restrukturierungsfonds. Ab 2011 wurden hierfür von den beitragspflichtigen Instituten Jahresbeiträge (sog. alte Bankenabgabe) erhoben. Der Gesetzgeber entschied sich, dass diese Beiträge gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, da das Gesetz das Ziel verfolgte, Bankgeschäfte, von denen sog. systemische Risiken ausgehen, gezielt zu verteuern und damit derartige Risiken zu senken.Eine Bank klagte gegen ihre Steuerbescheide für 2014, weil sie dieses Betriebsausgabenabzugsverbot bzgl. der sog. alten Bankenabgabe für verfassungswidrig... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.12.2021
- I R 24/19 -

Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte

Zertifikatsverluste unterliegen nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten steuerlich voll abziehbar ist und nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte unterfällt.

Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unterliegen Verluste aus Termingeschäften grundsätzlich einem Ausgleichs- und Abzugsverbot, d.h. sie können nur sehr eingeschränkt mit Gewinnen aus eben solchen Geschäften verrechnet werden, sie mindern aber im Übrigen nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer. Aus Sicht des Gesetzgebers ist... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.10.2021
- X R 11/20 und X R 28/20 -

Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften

Voraussetzung für Ausnahme vom Verbot des Abzugs von Vorsorge­aufwendungen erfüllt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält.

Im Verfahren X R 11/20 hatte ein in Deutschland lebender Rentner geklagt, der seinerzeit in Luxemburg als Arbeitnehmer beschäftigt gewesen war und seit seinem Ruhestand eine gesetzliche Altersrente aus Luxemburg bezieht, die dort besteuert wird. Nach luxemburgischem Einkommensteuerrecht sind zwar Renten- und Krankenversicherungsbeiträge absetzbar, nicht aber –anders als in Deutschland–... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.01.2020
- VIII R 11/17 -

BFH: Häuslicher Behandlungsraum einer Ärztin stellt kein Arbeitszimmer dar

Einrichtung des Raumes als Notfallpraxis schließt private Nutzung aus

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 29. Januar 2020 (Az. VIII R 11/17) entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin nicht dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen. Er hat damit das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Juli 2017 (Az. 6 K 2606/15 F) aufgehoben.

Im hier vorliegenden Fall ist die Klägerin als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar.... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2018
- 10 K 3355/16 F,U -

Aufwendungen für Ausrichtung von "Herrenabenden" sind wegen privater Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abziehbar

Kein vollständiger Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben für gemischt veranlasste Ausgaben

Das Finanzgericht Düsseldorf hat im zweiten Rechtsgang entschieden, dass Aufwendungen für die Ausrichtung so genannter "Herrenabende" wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abgezogen werden können.

Die Klägerin ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten. Sie machte Aufwendungen für sogenannte Herrenabende als Betriebsausgaben geltend. Zu diesen Veranstaltungen, die im Garten eines der Partner der Klägerin stattfanden, lud die Klägerin ausschließlich Männer ein. Der Teilnehmerkreis bestand aus Mandanten, Geschäftsfreunden und Persönlichkeiten aus Verwaltung, Politik, öffentlichem... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.08.2018
- V R 21/16 -

Umsatzsteuer: Kein steuerbarer Leistungsaustausch bei platzierungs­abhängigen Preisgeldern

Teilnahme an Wettbewerb ohne Zahlung eines Antrittsgeldes stellt grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung dar

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Teilnahme an einem Pferderennen nicht umsatzsteuerbar ist, wenn dem Eigentümer der Rennpferde lediglich ein platzierungs­abhängiges Preisgeld gezahlt wird. Damit schloss der Bundesfinanzhof der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union an, wonach die Teilnahme an einem Wettbewerb (Pferderennen) grundsätzlich keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung darstellt. Etwas anderes gilt lediglich, wenn für die Teilnahme ein Antrittsgeld oder eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird.

Der zugrunde liegende Streitfall betraf eine GmbH, deren Zweck u.a. im Kauf und Verkauf sowie der Ausbildung von Pferden bestand. Sie erklärte Umsätze aus Verkaufserlösen und Preisgeldern und machte Vorsteuern aus dem Kauf von Pferden, eines Lkw nebst Anhänger sowie eines Pkw geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug der geltend gemachten Vorsteuerbeträge. Das Finanzgericht wies die... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.07.2017
- 6 K 2606/15 F -

Kosten für häuslichen Behandlungsraum einer Ärztin nicht abzugsfähig

Räumen der ärztlichen Notfallpraxis fehlt es für Abzugsfähigkeit an separatem Eingang

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für einen für Notfälle eingerichteten Behandlungsraum im privaten Wohnhaus einer Ärztin dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer unterliegen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist als Augenärztin an einer Gemeinschaftspraxis beteiligt. Zur Behandlung von Notfällen hat sie im Keller ihres privaten Wohnhauses einen Raum mit Klappliege, Sehtafel, Medizinschrank, mehreren Stühlen und medizinischen Hilfsmitteln eingerichtet. Einen gesonderten Zugang hat dieser Raum nicht; er ist nur vom Flur des Wohnhauses aus erreichbar.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.05.2017
- VI R 9/16 -

Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Kosten für Scheidungs­verfahren fallen unter neu eingeführtes Abzugsverbot für Prozesskosten

Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof und verwies darauf, dass die Kosten eines Scheidungs­verfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen.

Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetzes (EStG) im Jahr 2013 sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das Abzugsverbot nur dann nicht ein, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.07.2016
- VIII R 26/14 -

Betriebsausgaben: Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

"Herrenabende" muss sich vom "gewöhnlichen Gartenfest" abheben

Die Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dies hat der Bundesfinanzhof nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei in mehreren Jahren sog. "Herrenabende" im Garten des Wohngrundstücks des namensgebenden Partners veranstaltet, bei denen jeweils bis zu 358 Gäste für Gesamtkosten zwischen 20.500 € und 22.800 € unterhalten und bewirtet wurden.Das Finanzgericht (FG) hatte das Abzugsverbot bejaht, weil die Veranstaltungen... Lesen Sie mehr