Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Sozialgericht Dresden, Beschluss vom 19.03.2009
- S 38 AS 915/09 ER -
Sozialgericht spricht mutmaßlicher Mutter Arbeitslosengeld II zu
Salomonischer Streit um ein Baby
Das Sozialgericht Dresden hat einer portugiesischen Mutter, die die sich mit einer anderen Frau um die Mutterschaft eines Babys streitet, Arbeitslosengeld II zugesprochen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss vom 19. März 2009.
Die 33 Jahre alte Antragstellerin stammt aus Portugal und zog erstmals Anfang 2007 nach Dresden. Sie übte zunächst eine Vollzeitbeschäftigung aus. Später war sie geringfügig beschäftigt und bezog ergänzend Arbeitslosengeld II. Sie behauptet, sie hätte im Oktober 2008 unter dem Namen einer Bekannten in einem Dresdner Krankenhaus einen Sohn zur Welt gebracht.
ARGE lehnte Arbeitslosengeld II-Leistung ab
Über Weihnachten reiste die Antragstellerin mit dem Baby nach Portugal und kehrte am 04.01.2009 nach Dresden zurück. Die ARGE Dresden lehnte nunmehr die Zahlung von Arbeitslosengeld II ab, weil die Antragstellerin zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sei. In der - an einen Streit vor König Salomo erinnernden - Streitigkeit mit der Frau, die "auf dem Papier" die
Gericht: ARGE muss zumindest vorläufig bis zur Klärung der Mutterschaft Arbeitslosengeld II zahlen
Das Sozialgericht verpflichtete die ARGE in einem Eilverfahren zur Zahlung von Arbeitslosengeld II für
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7687
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7687
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.