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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2022
- 11 S 7/22 -
Tagebau Jänschwalde darf vorerst weiter betrieben werden
Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellbar
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Tagebaubetrieb Jänschwalde vorläufig fortgeführt werden darf. Es hat der Beschwerde der Lausitzer Energie Bergbau AG gegen einen auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hatte die Zulassung des Hauptbetriebsplans 2020 bis 2023 für rechtswidrig gehalten und die
OVG: Folgenabwägung zugunsten der LEAG
Das Oberverwaltungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Rechtswidrigkeit des Hauptbetriebsplans im gerichtlichen Eilverfahren nicht verlässlich feststellen lasse. Dies gelte vor allem, soweit die Beteiligten um die Bedeutung und den Umfang der der Lausitzer Energie Bergbau AG erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis streiten. Die bei offenen Erfolgsaussichten vorzunehmende Abwägung müsse hier zugunsten der Lausitzer Energie Bergbau AG ausgehen.
Einstellung des Tagebaubetriebs mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.05.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31738
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