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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.04.2018
- 5 B 5/18 -
BVerwG: BAföG-Sperre für fachfremden Bachelorstudiengang erstreckt sich auch auf darauf aufbauenden Masterstudiengang
Bachelor- und darauf aufbauender Masterstudiengang gelten als einheitliche Ausbildung
Erhält ein Student für einen fachfremden Bachelorstudiengang nach § 7 Abs. 3 BAföG keine Leistungen, so erstreckt sich diese Sperrwirkung auch auf einen auf den Bachelorstudiengang aufbauenden Masterstudiengang. Denn beide Studiengänge gelten als eine einheitliche Ausbildung. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wechselte ein Student nachdem er das 1. Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften nicht bestanden hatte zum
Kein Anspruch auf BAföG-Leistungen für Masterstudiengang
Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und ließ die Revision nicht zu. Ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2019
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 30.01.2015
[Aktenzeichen: 3 K 488/14] - Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 24.10.2017
[Aktenzeichen: 1 LB 147/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 2583 NJW 2018, 2583
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Dokument-Nr. 27664
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