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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2014
- 8 AZR 753/13 -
Nichteinstellung wegen eines Kindes im Grundschulalter stellt nicht zwingend mittelbare Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts dar
Heranziehung einer Statistik für Benachteiligung aufgrund des Geschlechts muss aussagekräftig und für die Fallkonstellation gültig sein
Bei einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts kann die besondere Benachteiligung des einen Geschlechts durch ein dem Anschein nach neutrales Kriterium mit einem Verweis auf statistische Erhebungen dargelegt werden. Die herangezogene Statistik muss aussagekräftig, d.h. für die umstrittene Fallkonstellation gültig sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Das Gericht lehnte in seiner Entscheidung die Klage einer Frau ab, dessen Bewerbung abgelehnt wurde und auf dem zurückgesandten Lebenslauf hinter der Angabe der Bewerberin "Familienstand: verheiratet, ein Kind" den Vermerkt: "7 Jahre alt!" enthielt.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt einen lokalen Radiosender und suchte im Frühjahr 2012 für eine Vollzeitstelle eine Buchhaltungskraft mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung. Die Klägerin bewarb sich auf diese Stelle im April 2012, im beigefügten Lebenslauf wies sie auf ihre Ausbildungen als Verwaltungsfachfrau und zur Bürokauffrau hin. Außerdem gab sie dort an "Familienstand: verheiratet, ein Kind". Anfang Mai 2012 erhielt die Klägerin eine
Bewerberin rügt Benachteiligung aufgrund des Geschlechts
Die Klägerin sieht sich als
Vom Berufungsgericht herangezogene Statistik lässt keine Aussagen für Fall der Klägerin zu
Die Revision der Beklagten, die vom Landesarbeitsgericht wegen mittelbarer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2014
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Geschlechtsspezifische Benachteiligung bei einer Beförderungsentscheidung muss ausreichend bewiesen werden
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.02.2009
[Aktenzeichen: 2 Sa 2070/08 ]) - OLG Karlsruhe: Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" führt zu geschlechtsbezogener Benachteiligung
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2011
[Aktenzeichen: 17 U 99/10])
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Dokument-Nr. 18861
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