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Arbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 07.10.2020
- 7 BVGa 12816/20 -
Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung trotz Corona-Pandemie zulässig
Keine gesetzliche Grundlage für Verbot
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Konzernbetriebsrat die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung nicht verboten werden kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Arbeitgeberin, ein Unternehmen, das deutschlandweit Rehabilitationskliniken betreibt, hat gegenüber sämtlichen Beschäftigten einstweilen einrichtungsübergreifende dienstliche Treffen und Zusammenkünfte untersagt und sich auf dieses Verbot auch betreffend eine geplante mehrtägige
ArbG: Keine gesetzliche Grundlage für Verbot
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts ist die Durchführung der
Durchführung geheimer Wahlen im Rahmen einer Video- oder Telefonkonferenz rechtlich nicht möglich
Im vorliegenden Fall könne der
Corona-Risiko berechtigt Arbeitgeberin nicht zur Untersagung
Nach der am Veranstaltungsort derzeit geltenden Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sei die Durchführung der Sitzung zulässig, wobei die Beachtung und Einhaltung der Verordnung in erster Linie im Verantwortungsbereich des Konzernbetriebsrates selbst und seiner Vorsitzenden liege. Die trotz zu erwartender Beachtung der Verhaltensvorgaben verbleibende Risikosteigerung berechtige die Arbeitgeberin nicht zur Untersagung der Sitzung als Präsenzveranstaltung.
Rechtmittel der Beschwerde zugelassen
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2020
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29289
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