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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2022
- 37 C 141/22 -
In Versendung eines Links mittels E-Mail liegt keine ordnungsgemäße Information des Fluggastes über seine Rechte
Von Fluggast darf keine Mitwirkungshandlung zur Informationsbeschaffung gefordert werden
In der Versendung eines Links mittels einer E-Mail liegt keine ordnungsgemäße Information des Fluggastes über seine Rechte gemäß Art. 14 Abs. 2 der Fluggastrechteverordnung (VO). Vom Fluggast darf nicht gefordert werden, dass er zur Informationsbeschaffung mitwirkt. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es in einem Rechtsstreit im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Düsseldorf über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer
Unzureichende Information des Fluggastes über seine Rechte
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied, dass der
Keine Mitwirkungshandlung des Fluggastes
Es ergebe sich nach Auffassung des Amtsgerichts keine Änderung dahingehend, dass keine Mitwirkungshandlung des Fluggastes verlangt werden dürfe. Daher genüge die Übersendung eines Links nicht, weil der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.04.2023
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32798
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