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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 09.02.2023
- 27 C 137/22 -
"Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld" trotz kleinen Innenhofs mit Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen
Vorliegen einer harmonischen Gestaltung mit Sitzflächen und kleinem Sandkasten
Das wohnwerterhöhende Merkmal des aufwendig gestalteten Wohnumfelds liegt auch dann vor, wenn der Großteil der Fläche eines kleinen Innenhofs von Mülltonnen und Fahrradabstellplätzen eingenommen wird, zugleich aber eine harmonische Gestaltung mit überdurchschnittlichem Pflegezustand, Sitzflächen und kleinem Sandkasten vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung in Berlin stritten sich seit dem Frühjahr 2022 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte über eine
Vorliegen eines aufwendig gestalteten Wohnumfelds
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten des Vermieters. Es liege ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld vor. Denn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2023, 402/rb)
Jahrgang: 2023, Seite: 402 GE 2023, 402
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Dokument-Nr. 32949
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