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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 08.09.2009
- 21 K 1107/09 -
HanseNet bleibt weiter zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet
Interesse an der Gefahrenabwehr höher zu bewerten als privates Interesse des Unternehmens
Der Antrag des Hamburger Telekommunikationsunternehmens HanseNet, mit dem das Unternehmen erreichen wollte, dass es vorerst keine Maßnahmen zur Einführung der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung" treffen muss, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
Mit einer Verfügung vom 06. Juli 2009 hatte die
Gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung
Diesen Antrag hat das Gericht nun abgelehnt. Zur Begründung haben die Richter ausgeführt, dass die HanseNet – wie andere Telekommunikationsunternehmen auch – gesetzlich zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2009
Quelle: ra-online, VG Köln
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Dokument-Nr. 8455
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