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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorratsdatenspeicherung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.02.2023
- 1 BvR 141/16, 1 BvR 2683/16 und 1 BvR 2845/16 -

Verfassungs­beschwerden gegen die anlasslose Vorrats­daten­speicherung erfolglos

Beschwerdevorbringen nicht hinreichend substantiiert und daher unzulässig

Das Bundes­verfassungs­gericht hat drei Verfassungs­beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Diese richteten sich unmittelbar gegen Vorschriften des Tele­kommunikations­gesetzes (TKG) und der Strafprozessordnung (StPO), die die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten auf Vorrat (sogenannte anlasslose Vorrats­daten­speicherung) vorsahen. Aus den Begründungen der Verfassungs­beschwerden geht nicht hervor, inwieweit nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) noch ein Rechtsschutz­bedürfnis für die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts besteht. Der EuGH hatte darin die gesetzliche Pflicht von Tele­kommunikations­dienstleistern in Deutschland zur anlasslosen Vorrats­daten­speicherung für unionsrechtswidrig erklärt.

Die Beschwerdeführenden wenden sich gegen die gesetzlichen Vorschriften über die anlasslose Vorratsspeicherung, ursprünglich insbesondere geregelt in § 113 b Abs. 1 bis 4 sowie § 113 c Abs. 1 TKG und § 100 g Abs. 2 sowie § 100 g Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 100 g Abs. 2 StPO. Zur Begründung machten sie geltend, die darin vorgesehene Speicherung ihrer Verkehrsdaten verstoße unter anderem gegen ihre Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG (Telekommunikationsfreiheit), Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (allgemeines Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung der informationellen Selbstbestimmung) und Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). Seit Juni... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.09.2022
- C-339/20 -

Keine präventive Vorrats­daten­speicherung zur Bekämpfung von Insidergeschäften

Anlasslose Vorrats­daten­speicherung grundsätzlich unzulässig

Es ist nicht zulässig, dass die Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ab dem Zeitpunkt der Speicherung zur Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, u. a. von Insidergeschäften, präventiv ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern. Ein nationales Gericht kann die Feststellung, dass innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine solche Vorratsspeicherung der Verkehrsdaten vorsehen, ungültig sind, nicht in ihren zeitlichen Wirkungen beschränken, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union. der Verkehrsdaten vorsehen, ungültig sind, nicht in ihren zeitlichen Wirkungen beschränken

Gegen die Kläger im Ausgangsverfahren laufen in Frankreich Strafverfahren wegen Insiderhandels, Hehlerei im Zusammenhang mit Insiderhandel, Beihilfe, Bestechung und Geldwäsche. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren im Rahmen der Bereitstellung von Diensten der elektronischen Kommunikation generierte personenbezogene Daten betreffend Telefongespräche von VD und SR, die dem Ermittlungsrichter... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.09.2022
- C-793/19; C-794/19 -

EuGH: Vorrats­datenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

EuGH setzt der anlasslosen Vorrats­datenspeicherung enge Grenzen

Das Unionsrecht steht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegen, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Dies hat der EuGH entschieden. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.

SpaceNet und Telekom Deutschland erbringen in Deutschland öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste; Telekom Deutschland erbringt darüber hinaus öffentlich zugängliche Telefondienste. Beide fochten vor den deutschen Gerichten die ihnen durch das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) auferlegte Pflicht an, ab dem 1. Juli 2017 Verkehrs- und Standortdaten betreffend die Telekommunikation... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 29.08.2021
- 6 K 226/21.WI -

EuGH-Vorlage bezüglich der Eintragung einer Restschuldbefreiung bei der SCHUFA Holding AG

VG Wiesbaden bittet EuGH um Vorabentscheidung

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit Beschluss entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen hinsichtlich der Eintragung einer Restschuldbefreiung bei der SCHUFA Holding AG zur Klärung vorzulegen.

Gegenstand des Verfahrens vor dem VG Wiesbaden ist das Begehren des Klägers, die Eintragung einer Restschuldbefreiung aus dem Verzeichnis der SCHUFA Holding AG, einer privaten Wirtschaftsauskunftei, zu löschen. Die Information hinsichtlich der Restschuldbefreiung stammt aus den Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte, bei denen sie nach 6 Monaten gelöscht wird. Bei der SCHUFA erfolgt... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.09.2019
- BVerwG 6 C 12.18 und BVerwG 6 C 13.18 -

BVerwG erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorrats­daten­speicherung mit dem Unionsrecht

Ausnahmsloses Verbot der anlasslosen Vorrats­daten­speicherung würde Handlungsspielraum im Bereich der Strafverfolgung und öffentlichen Sicherheit erheblich einschränken

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Daten­schutz­richtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen. Von der Klärung dieser Frage hängt die Anwendbarkeit der im Tele­kommunikations­gesetz enthaltenen Regelungen zur Vorrats­daten­speicherung ab.

Die Klägerinnen der beiden Ausgangsverfahren erbringen öffentlich zugängliche Internetzugangsdienste bzw. Telefondienste für Endnutzer. Sie wenden sich gegen die ihnen durch § 113 a Abs. 1 i.V.m. § 113 b TKG in der Fassung des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 auferlegte Pflicht, Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Die für eine Dauer von zehn Wochen zu speichernden... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.04.2018
- 9 K 7417/17 -

Deutsche Telekom nicht zur Vorrats­daten­speicherung verpflichtet

Speicherung von Tele­kommunikations­verkehrs­daten nicht mit Unionsrecht vereinbar

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Telekom nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Vorrats­daten­speicherung die Tele­kommunikations­verbindungs­daten ihrer Kunden zu speichern.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit machte die Deutsche Telekom mit ihrer Klage geltend, dass für sie keine Pflicht zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten bestehe. Die §§ 113 a und b Telekommunikationsgesetz (TKG), die diese Speicherpflicht anordnen, seien mit europäischem Recht nicht vereinbar.Dem folgte das Verwaltungsgericht Köln und schloss sich damit... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 30.06.2017
- 9 L 2085/17 -

Antrag der Deutschen Telekom AG gegen Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung von Tele­kommunikations­verkehrs­daten erfolglos

VG Köln lehnt Antrag mangels Recht­schutz­interesses ab

Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem diese die Feststellung begehrt hat, nicht zur anlasslosen Speicherung von Tele­kommunikations­verkehrs­daten (Vorrats­daten­speicherung) verpflichtet zu sein.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Deutsche Telekom AG zunächst beantragt, festzustellen, dass sich die Speicherpflicht nach § 113 b Abs. 3 TKG nicht auf Internetverbindungen erstreckt, die unter Einsatz des sogenannten NAPT-Verfahren insbesondere bei öffentlichen Hotspots und im Mobilfunkbereich hergestellt werden. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.06.2017
- 13 B 238/17 -

Im Tele­kommunikations­gesetz vorgesehene Vorrats­daten­speicherung verstößt gegen Unionsrecht

Keine anlasslose Speicherung von Daten

Die im Dezember 2015 gesetzlich eingeführte und ab dem 1. Juli 2017 zu beachtende Pflicht für die Erbringer öffentlich zugänglicher Tele­kommunikations­dienste, die bei der Nutzung von Telefon- und Internetdiensten anfallenden Verkehrs- und Standortdaten ihrer Nutzer für eine begrenzte Zeit von 10 bzw. - im Fall von Standortdaten - 4 Wochen auf Vorrat zu speichern, damit sie im Bedarfsfall den zuständigen Behörden etwa zur Strafverfolgung zur Verfügung gestellt werden können, ist mit dem Recht der Europäischen Union nicht vereinbar. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls, ein IT-Unternehmen aus München, das u.a. Internetzugangsleistungen für Geschäftskunden in Deutschland und in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringt, hatte sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht Köln gewandt, um der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig bis zur Entscheidung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.03.2017
- 1 BvR 3156/15 und 1 BvR 141/16 -

Vorratsdatenspeicherung: Weitere Eilanträge erfolglos

Verfassungsrechtliche Fragen im Eilrechtschutzverfahren nicht zu klären

Die Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten waren erneut erfolglos. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr bekannt gegeben.

In den vorliegenden Verfahren haben sich die Antragsteller mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erneut gegen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 gewandt.Sie wollten insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.12.2016
- C-203/15 und C-698/15 -

Voraussetzungslose Vorrats­daten­speicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar

Vorbeugende und gezielte Vorratsspeicherung von Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten jedoch zulässig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten den Betreibern elektronischer Kommunikations­dienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorrats­daten­speicherung auferlegen dürfen. Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Es steht den Mitgliedstaaten aber frei, vorbeugend eine gezielte Vorratsspeicherung dieser Daten zum alleinigen Zweck der Bekämpfung schwerer Straftaten vorzusehen, sofern eine solche Speicherung hinsichtlich der Kategorien von zu speichernden Daten, der erfassten Kommunikations­mittel, der betroffenen Personen und der vorgesehenen Dauer der Speicherung auf das absolut Notwendige beschränkt ist. Der Zugang der nationalen Behörden zu den auf Vorrat gespeicherten Daten muss von Voraussetzungen abhängig gemacht werden, zu denen insbesondere eine vorherige Kontrolle durch eine unabhängige Stelle und die Vorratsspeicherung der Daten im Gebiet der Union gehören.

Mit dem Urteil Digital Rights Ireland von 2014 hat der Gerichtshof die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten* für ungültig erklärt, weil der Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten durch die mit dieser Richtlinie vorgeschriebene allgemeine Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht auf... Lesen Sie mehr




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