wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1.8/0/5(4)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.09.2022
20 K 3080/21, 20 K 4549/21 und 20 K 2177/21 -

Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds des AfD-Flügels rechtmäßig

"Flügel" stellte bis zur formalen Auflösung im April 2020 eine verfassungs­feindliche Vereinigung im Sinne des Waffengesetzes dar

Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis eines Mitglieds der Partei Alternative für Deutschland (AfD), das im März 2015 die sog. "Erfurter Resolution" unterzeichnete, ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit eine Klage eines Parteimitglieds der AfD abgewiesen.

Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung zum 20.2.2020 das bisher geltende Waffenrecht dahingehend verschärft, dass nunmehr auch die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung im Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Erlass des Widerrufsbescheides regelmäßig zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ausreicht. Nachweisliche Erkenntnisse über eine darüberhinausgehende individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen bedarf es nicht mehr.

Bundesamt für Verfassungsschutz stufte "Flügel" als Verdachtsfall ein

Das Verwaltungsgericht Köln hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass der "Flügel" jedenfalls bis zu seiner formalen Auflösung im April 2020 eine verfassungsfeindliche Vereinigung im Sinne des Waffengesetzes war, auch wenn er keine satzungsgemäße offizielle Teilorganisation der AfD war und über keinerlei Rechtsform verfügte. Für die Annahme einer Vereinigung genügt insoweit der Umstand, dass der "Flügel" ein auf Dauerhaftigkeit angelegter Personenzusammenschluss aus Mitgliedern der AfD war, dessen organisierte Gesamtwillensbildung die Mitglieder des "Flügels" als verbindlich betrachteten. Seine Einschätzung über die Verfassungsfeindlichkeit des "Flügels" hat das Gericht maßgeblich auf die in dem Urteil der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln vom 8.3.2022 enthaltenen Feststellungen gestützt, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz den "Flügel" bis zum Zeitpunkt seiner formalen Auflösung als Verdachtsfall einordnen sowie als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen durfte.

Unterzeichner der "Erfurter Resolution" sind im waffenrechtlichen Sinne als Mitglieder des "Flügels" anzusehen

Bei der "Erfurter Resolution" handelt es sich um die selbsternannte "Gründungsurkunde" des "Flügels", deren Unterzeichner im waffenrechtlichen Sinne als Mitglieder des "Flügels" anzusehen sind. In zwei weiteren Verfahren entschied das Verwaltungsgericht Köln bereits im August, dass auch eine sog. "Fördermitgliedschaft" in der Partei "Der III. Weg" sowie die Unterstützung der "Identitären Bewegung Deutschland" die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen. Gegen die Urteile können die Beteiligten jeweils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht | Waffenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32210 Dokument-Nr. 32210

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32210

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1.8 (max. 5)  -  4 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?