wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 29. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2023
OVG 6 S 44/23 -

Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Unterstützung der "Junge Alternative"

Verfassungsschutz sieht AfD-Jugendorganisation als "gesichert rechtsextremistisch"

Die Unterstützung der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" rechtfertigt den sofortigen Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse. Der Verfassungsschutz sieht die Organisation als "gesichert rechtsextremistisch". Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2023 wurde einem in Brandenburg wohnenden AfD-Mitglied mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Begründet wurde dies mit einer Unterstützung der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative". Der Betroffene hatte auf einem auf der Webseite der AfD Brandenburg veröffentlichen Steckbrief angegeben, er sei "Förderer der JA seit 11/2019". Zudem hatte er für das Amt des Bürgermeisters in einer brandenburgischen Gemeinde kandidiert und an einer Vernetzungsveranstaltung von Funktionären und Mitgliedern verschiedener AfD-Landesverbände teilgenommen. Gegen die Entziehung richtete sich der Eilantrag des Betroffenen. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab dem Antrag statt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Behörde.

Rechtmäßigkeit des Widerrufs der waffenrechtlichen Erlaubnisse

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Behörde. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse sei rechtmäßig. Er habe auf § 5 Abs. 2 Nr. 3 c) WaffG gestützt werden können. Der Betroffene habe nämlich die Jugendorganisation der AfD Brandenburg in den letzten fünf Jahren unterstützt. Diese Organisation sei nach Einschätzung des Verfassungsschutz Brandenburg "gesichert rechtsextremistisch". Sie verfolge Bestrebungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind. Es seien wiederholt Verstöße gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung festgestellt worden.

Angabe der "Förderung" belegt Unterstützung

Der Betroffene habe die "Junge Alternative" auch unterstützt, so das Oberverwaltungsgericht. Mit der Angabe im Steckbrief, er sei "Förderer der JA" bringe er mit Außenwirkung ein deutliches Maß an Identifikation mit deren Zielen und Bestrebungen zum Ausdruck. Schon begrifflich schließe das "Fördern" einer Vereinigung das "Unterstützen" ein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Cottbus, Beschluss vom 04.08.2023
    [Aktenzeichen: 3 L 98/23]
Aktuelle Urteile aus dem Waffenrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33533 Dokument-Nr. 33533

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33533

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH