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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Waffenrecht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 26.10.2011
- 5 K 1198/10.NW -
Polizeiliche Sicherstellung von Schusswaffen – Herausgabe der Waffen kann nach 26 Jahren nicht mehr verlangt werden
Behörde ist nicht zur Aufbewahrung von Dokumenten über Verbleib oder Verwertung der Waffen über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren verpflichtet
Ein Waffenbesitzer hat 26 Jahre nach Sicherstellung seiner Waffen durch die Polizei keinen Anspruch mehr auf Herausgabe seiner Waffen. Da eine Behörde grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Verwaltungsakten nach deren Abschluss länger als 20 Jahre aufzubewahren, kann ihr auch kein Vorwurf gemacht werden, wenn Dokumente über den Verbleib oder über die Verwertung beziehungsweise Vernichtung der Waffen nicht mehr auffindbar sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls war seit 1976 im Besitz zahlreicher Schusswaffen. 1985 wurde ihm die Erlaubnis zum Waffenbesitz entzogen; die Polizei stellte die Waffen sicher. 23 Jahre später stellte der Kläger beim Polizeipräsidium Rheinpfalz einen Antrag auf Herausgabe seiner Waffen. Sowohl das Polizeipräsidium Rheinpfalz als auch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier teilten dem Kläger mit, eine Herausgabe der Waffen sei nicht mehr möglich, da diese nicht mehr im dienstlichen Gewahrsam seien. Unterlagen gebe es nach so langer Zeit nicht mehr. Die Verwahrung der Waffen im dienstlichen Gewahrsam sei wohl zu einem nicht mehr... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.09.2011
- 5 K 521/10 -
Gerichtsvollzieher hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins
Erhebliche Gefahren durch Angriffe auf Leib und Leben im Allgemeinen nicht gegeben
Ein Gerichtsvollzieher ist bei seiner Arbeit, insbesondere bei der Durchführung problematischer Vollstreckungsaufträge, zwar mitunter einer gewissen latenten Gefährdungslage ausgesetzt. Eine derartige latente Gefährdung begründet jedoch noch keine Gefahren für Leib und Leben und mithin keine erhebliche Gefährdung, die die Erteilung eines Waffenscheins rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2003 als Gerichtsvollzieher für das Land tätig. Im Mai 2008 beantragte er beim Justizministerium erfolglos die Erteilung eines Waffenscheins zum dienstlichen Gebrauch, u.a. mit der Begründung, in jüngster Zeit hätten sich die Probleme bei der Durchsetzung der Zwangsvollstreckung durch Androhung von körperlicher Gewalt und Beleidigungen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 20.09.2011
- 5 K 2953/10 -
VG Stuttgart: Gebühren für verdachtsunabhängige Waffenkontrolle rechtmäßig
Verdachtsunabhängige Kontrollen trotz Annahme einer persönlichen Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers nicht unverhältnismäßig
Die Erhebung von Gebühren gegenüber eines Waffenbesitzers aufgrund einer Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der Sportschütze und Waffensammler ist, besitzt 38 Lang- und Kurzwaffen. Im Januar 2010 übersandte er an die Stadt Heilbronn als Waffenbehörde eine Auftragsbestätigung einer Firma für Tresorbau anlässlich der Bestellung eines Tresors. Im März 2010 führte ein Mitarbeiter der Stadt beim Kläger nach vorheriger Terminsabsprache eine - beanstandungsfrei... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 05.09.2011
- 1 L 1120/11.TR -
VG Trier: Waffenbesitzkarte ist bei fehlender waffenrechtlicher Zuverlässigkeit zu widerrufen
Inhaber der Waffenbesitzkarte verstößt gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes
Eine Waffenbesitzkarte ist von der zuständigen Behörde zu widerrufen, wenn deren Inhaber gröblich gegen Vorschriften des Waffengesetzes verstoßen hat und mithin die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls, Inhaber einer Waffenbesitzkarte, dem im Jahre 2002 eine auf sein Wildgatter beschränkte Schießerlaubnis erteilt worden war, hatte das Wildgatter im Zuge der fortschreitenden Bebauung mit Zustimmung der Gemeinde räumlich verlegt, ohne dabei jedoch die für das neue Wildgatter erforderliche Festlegung der Schießpunkte und Schießwinkel... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2011
- 1 L 219/11.MZ -
VG Mainz: Verlust waffenrechtlicher Erlaubnis und Jagdschein bei weinrechtlicher Straftat
Waffenrechtliche Erlaubnis und Jagdschein kann als Folge von Straftaten ohne Bezug zu Waffen oder Gewalt entzogen werden
Ein Waffen- und Jagdscheinbesitzer, der wegen einer weinrechtlichen Straftat verurteilt worden ist, muss damit rechnen, dass ihm mit sofortiger Wirkung seine waffenrechtlichen Erlaubnisse für die Waffen widerrufen und sein Jagdschein für ungültig erklärt wird. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Im vorliegenden Fall ist der Antragsteller Sportschütze und besaß seit vielen Jahren eine waffenrechtliche Erlaubnis und einen Jagdschein. Im Jahre 2009 wurde er wegen vorsätzlicher Verstöße gegen weinrechtliche Vorschriften (Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit irreführender Bezeichnung) zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Nachdem die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hiervon... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.05.2011
- 4 K 623/11 -
VG Freiburg: Waffenbesitzer muss Gebühr für verdachtsunabhängige Kontrolle bezahlen
Gebührenpflichtig ist nicht nur derjenige, der die Amtshandlungen willentlich herbeiführt
Wer im Besitz von Waffen ist, muss auch Gebühren für eine kurzfristig angekündigte verdachtsunabhängige Kontrolle in der Wohnung zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen hinnehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem Urteil verkündet.
Im vorliegenden Verfahren hatte ein Waffenbesitzer Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Freiburg über 93,44 Euro gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt, da weder ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheides bestünden noch folge aus seiner Vollstreckung eine unbillige Härte für den Antragsteller.Die der Gebührenerhebung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.04.2011
- 2 Ss 36/11 -
Mundschutz im Schuh versteckt: Fußballfan wegen Mitsichführen einer Schutzwaffe verurteilt
Mitführen von Schutzwaffen lässt auf Gewaltbereitschaft und Gefahr unfriedlichen Verhaltens schließen
Wer beim Besuch eines Fußballspiels einen Mundschutz bei sich führt, kann wegen des Mitsichführens einer Schutzwaffe bei einer öffentlichen Veranstaltung verurteilt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor
Im zugrunde liegenden Fall war bei einer Personenkontrolle vor dem Stadion am Bieberer Berg in Offenbach am 2. August 2009 bei dem Angeklagten, der das an diesem Tag stattfindende DFB-Fußballpokalspiel besuchen wollte, in dessen Schuh ein schwarzer Mundschutz aufgefunden worden. Der damals 21jährige Angeklagte ließ sich dahin ein, er habe sich mit dem Mundschutz für den Fall von Fanrivalitäten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 17.11.2010
- 5 A 15/10 -
Waffenbesitzkarte kann bei Überlassen der Waffe an einen Minderjährigen entzogen werden
Waffen und Munition müssen getrennt und sicher verwahrt werden
Wer sich als Waffenbesitzer nicht an die strengen Verhaltensregeln hält, weil er eine Waffe einem Minderjährigen überlässt oder Waffen und Munition nicht getrennt und sicher verwahrt, verliert sein Besitzrecht. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden.
In dem Verfahren klagte ein 60 Jahre alter Landwirt gegen ein vom Landkreis Goslar ausgesprochenes Verbot des Waffenbesitzes und die sofortige Sicherstellung seiner Waffen.Dem Landkreis waren Fotos vorgelegt worden, die den 9 Jahre alten Sohn des Klägers mit einem Gewehr in der Hand auf einem Maisfeld zeigen. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger schon nicht mehr im... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.04.2010
- 7 A 10410/10.OVG -
Entziehung der Waffenbesitzkarte nach Schüssen in die Luft wegen lauter Party zulässig
Für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit nicht erkennbar
Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist gerechtfertigt, wenn der Inhaber mit Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig umgeht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Dem Kläger war als Inhaber eines Jagdscheins im Jahr 1977 eine Waffenbesitzkarte erteilt worden. Im Juni 2007 gab er vom Balkon seines – außerhalb der Ortslage gelegenen – Hauses mit seiner Schrotflinte drei Schüsse in die Luft ab, weil er sich durch den Lärm einer in der Nähe stattfindenden Party gestört gefühlt hat. Darauf widerrief die Kreisverwaltung die dem Kläger erteilte Waffenbesitzkarte.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2010
- 22 K 3614/07 -
Keine allgemeine Schießerlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung
Ausnahme kann nur für Einzelperson nicht aber für ein Unternehmen an sich ausgestellt werden
Eine Schädlingsbekämpfungsfirma hat keinen Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Ausnahmegenehmigung. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall begehrte die in der Form einer GmbH betriebene Schädlingsbekämpfungsfirma eine – uneingeschränkte – allgemeine und bundesweit geltende Ausnahme hiervon. Nach dem Waffengesetz ist das Schießen mit einer Waffe außerhalb von zugelassenen Schießstätten grundsätzlich erlaubnispflichtig.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwies zur Begründung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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