wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Cottbus, Urteil vom 14.02.2017
3 L 340/16 -

Anwohnerschutz: Tankstelle darf vorerst nur tagsüber betrieben werden

24-Stunden-Betrieb gegenüber Anwohnern rücksichtslos

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Errichtung und den Betrieb einer Tankstelle in Zeuthen teilweise stattgegeben. Das Gericht hielt einen 24-Stunden-Betrieb gegenüber den Anwohnern für rücksichtslos.

Der Antragsteller bzw. Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erstrebte die vollständige Aufhebung des Erlaubnisbescheides des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit für einen 24-Stunden-Betrieb einer neuen Tankstelle in Zeuthen. Die gerichtliche Entscheidung schränkt den Betrieb auf den Tagesbetrieb ein. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, muss deshalb die Tankstelle nachts, also von 22.00 bis 6.00 Uhr geschlossen bleiben.

Tankstelle in Nachtzeiten zu laut

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Cottbus erweist sich der Betrieb der Tankstelle in der Nachtzeit als zu laut und damit als "rücksichtslos" gegenüber den Anwohnern. Inwieweit den betroffenen Nachbarn Geräuschimmissionen zuzumuten sind, beurteilt sich grundsätzlich anhand der "TA-Lärm" (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). Diese setzt Immissionsrichtwerte je nach Gebietstyp und Tages- bzw. Nachtzeit fest. Für das Grundstück des Antragstellers waren nach dem Ergebnis der gerichtlichen Prüfung die Werte für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts anzusetzen.

Überschreitung des erlaubten Immissionsrichtwertes nachts nicht zu erwarten

Da die Tankstelle noch nicht existiert, wurden die Auswirkungen der Tankstelle anhand schalltechnischer Gutachten prognostiziert. Hierbei wurden Werte von 46 dB(A) tags und 41 dB(A) nachts ermittelt. Demnach ist eine Überschreitung des erlaubten Immissionsrichtwertes nachts zu erwarten, die auch nicht wegen der Überlagerung durch Fremdgeräusche - namentlich Verkehrsgeräusche der dazwischenliegenden Straße - unbeachtlich ist. Das Gericht kommt bei der Frage der Fremdgeräusche zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten, da das zu erwartende Verkehrsaufkommen der dazwischenliegenden Straße geringer anzusetzen ist, als von den Gutachtern angenommen. Für den Tagbetrieb greifen die Bedenken des Antragstellers hingegen nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Immissionsschutzrecht | Nachbarrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24028 Dokument-Nr. 24028

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24028

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung