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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2010
VG 2 K 118.09 -

Fehler im Rechenschaftsbericht – Partei DIE.LINKE muss Sanktionszahlung leisten

Verstoß gegen verfassungsrechtliches Transparenzgebot

Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Parteiengesetzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht für dieses Jahr zu veröffentlichen.

WASG hätte Spende der Linkspartei in Rechenschaftsbericht festhalten müssen

Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Transparenzgebot sei es notwendig gewesen, darin den fraglichen Betrag nicht nur als Ausgabe der Linkspartei.PDS auszuweisen. Vielmehr hätte in dem Rechenschaftsbericht auch deutlich herausgestellt werden müssen, dass die WASG von der Linkspartei.PDS eine Spende in entsprechender Höhe erhalten habe. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte DIE.LINKE diese Pflicht nach Auffassung des Gerichts auch erkennen können.

Partei muss Sanktion in Höhe des Zweifachen Betrages zahlen

Der Verstoß führt nach dem Parteiengesetz dazu, dass eine Sanktion in Höhe des Zweifachen des nicht im Rechenschaftsbericht veröffentlichten Betrages festzusetzen ist.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, VG Berlin

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Urteile zu den Schlagwörtern: Parteispenden | Rechenschaftsbericht | Sanktionen | Strafzahlung | Transparenzgebot

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Dokument-Nr.: 9059 Dokument-Nr. 9059

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