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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Parteispenden“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.03.2023
- 3 B 28/21 -

AfD muss Sanktionszahlungen wegen Parteispende leisten

Annahme der Spende war rechtswidrig

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, wonach die Partei Alternative für Deutschland (AfD) an die Verwaltung des Deutschen Bundestages Sanktionszahlungen wegen einer im Bundestagswahlkampf 2017 verbotswidrig angenommenen Spende leisten muss.

Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media" überwiesen worden. Wirtschaftlich war die Spende jedoch nicht den beiden Unternehmen zuzurechnen, sondern einem nicht festgestellten Spender. Da das Parteiengesetz einer politischen Partei verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung gegenüber der AfD Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.In dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht hat die AfD erneut geltend gemacht,... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.06.2021
- VG 2 K 209/20 -

AfD verliert Partei­spenden­prozess

Partei muss ca. 396.000 Euro zahlen

Die AfD muss wegen der Annahme anonymer Spenden eine Sanktion in Höhe von ca. 396.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestags zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Vor der Bundestagswahl 2017 gingen auf dem Geschäftskonto des Kreisverbands Bodenseekreis der AfD 17 Einzelzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 132.000 Euro ein. Die Überweisungen erfolgten durch zwei schweizerische Unternehmen und hatten den Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media". Die Schatzmeisterin des Kreisverbands überwies die eingegangenen Gelder jeweils ca.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.08.2020
- 7 ZB 19.1999 -

Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg in einem Parteispende­verfahren rechtswidrig

Staatsanwaltschaft hätte mit Presse-Info zuwarten müssen

Der Bayerische hat die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft Regensburg im Zusammenhang mit der Anklage gegen einen Politiker für rechtswidrig erklärt. In dem Verfahren ging es um Parteispenden im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2014.

Der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) hat mit heute bekannt gewordenem Beschluss vom 20. August 2020 einen vom Freistaat Bayern gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 23. Juli 2019 abgelehnt, mit dem dieses die Art und Weise der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Kläger gerügt hat.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.01.2020
- VG 2 K 170.19 -

AfD verliert Prozess um Parteispenden

Annahme der Spende war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage der AfD gegen einen Sanktionsbescheid der Bundes­tags­verwaltung über 269.400 Euro abgewiesen. Das Gericht sah die Voraussetzungen des § 31 c Parteiengesetz (PartG) als gegeben an.

Das Verwaltungsgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass es sich bei den von Dritten finanzierten Werbemaßnahmen im Landtagswahlkampf des damaligen AfD-Landessprechers Jörg Meuthen in Baden-Württemberg 2016 um Spenden im Sinne des Gesetzes gehandelt habe. Mit den finanzierten Plakaten, Flyern und Inseraten sei ausdrücklich für die AfD geworben worden. Die Partei habe durch... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.04.2016
- BVerwG 6 C 5.15 -

Sanktionsbescheid gegen die FDP wegen "Möllemann-Spenden" überwiegend rechtmäßig

Sanktionsbefreiende Selbstanzeige der FDP kann nur für rechtswidrig angenommene Spenden im Jahr 1999 angenommen werden

Der Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungs­verpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro festgesetzt hat, ist insoweit rechtswidrig, als er an Spendenvorgänge im Jahr 1999 anknüpft. In Bezug auf die Verstöße gegen parteien­finanzierungs­rechtliche Vorschriften in dem genannten Jahr liegen die Voraussetzungen einer sanktions­befreienden Selbstanzeige vor. Im Übrigen ist der Sanktionsbescheid hingegen rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verwaltungs­gerichts hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der beklagte Präsident des Deutschen Bundestages hatte den angefochtenen Rücknahme- und Erstattungsbescheid damit begründet, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen der FDP in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Spenden von seinem damaligen Vorsitzenden Möllemann unter Verstoß gegen ein gesetzliches Spendenannahmeverbot angenommen und... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2013
- BVerwG 6 C 5.12 -

Klage der FDP gegen Sanktionsbescheid wegen "Möllemann-Spenden" teilweise erfolglos

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rechtsstreit um den Sanktionsbescheid, mit dem der Präsident des Deutschen Bundestages die Bescheide über die Gewährung staatlicher Mittel an die Freie Demokratische Partei (FDP) für die Jahre 1997 bis 2001 sowie 2003 teilweise zurückgenommen und gegen die Partei Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt rund 3,5 Mio. Euro festgesetzt hat, teilweise an die Vorinstanz zurückverwiesen, im Übrigen aber die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheids bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat wie bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg angenommen, dass der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 Barspenden im Wert von insgesamt über 786.000 Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Jürgen W. Möllemann rechtswidrig erlangt hat. Die Partei hat zum einen gegen das Verbot verstoßen, Spenden anzunehmen, bei... Lesen Sie mehr

Landgericht Münster, Urteil vom 04.02.2013
- 12 c E - 29.46 (7 KLs 29/09) -

Verfahren gegen ehemaligen NPD-Bundesschatzmeister eingestellt

Früherer Bundesschatzmeister der NPD hat dem Deutschen Bundestag falsche Rechenschaftsberichte vorgelegt

Das Verfahren gegen den ehemaligen Bundesschatzmeister der NPD, Erwin K., (7 KLs 29/09) ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 154 der Strafprozessordnung einzustellen, weil die mögliche Strafe neben der bereits in einem anderen Verfahren erfolgten Verurteilung des Angeklagten nicht mehr beträchtlich ins Gewicht fällt. Dies entschied das Landgericht Münster.

In dem zugrunde liegenden Fall war dem Angeklagten vorgeworfen worden, in seiner Eigenschaft als früherer Bundesschatzmeister der NPD dem Deutschen Bundestag falsche Rechenschaftsberichte vorgelegt zu haben. Darin sollte er Einnahmen der Partei vorgetäuscht haben, um höhere Auszahlungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung zu erreichen. Die Staatsanwaltschaft war bei Anklageerhebung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 29.01.2013
- 7 K 99/11 -

Sparkasse muss Girokonto für NPD-Untergliederung führen

Weigerung der Eröffnung eines Girokontos für eine vom Bundesverfassungsgericht nicht verbotene Partei stellt einen Gesetzesverstoß dar

Die Ostsächsische Sparkasse Dresden muss für den Kreisverband Dresden der NPD auf dessen Antrag ein Girokonto einrichten und führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall folgten die Richter nach der durchgeführten mündlichen Verhandlung damit nicht der Argumentation der Sparkasse, die eine Geschäftsbeziehung mit der Partei u. a. wegen eines befürchteten Imageschadens abgelehnt hatte. Auch der Hinweis, dass bereits der Landesverband der NPD über ein Konto bei einer anderen Sparkasse verfüge und die Partei daher - etwa zur... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.11.2011
- OVG 3a B 2.11 -

OVG Berlin-Brandenburg: Sanktionen des Bundestags gegen die FDP wegen Möllemann-Spenden bestätigt

Berufung der FDP in der Spendenaffäre Möllemann zurückgewiesen

Die vom Präsidenten des Deutsches Bundestages am 2. Juli 2009 festgesetzten Sanktionen in Form von Rückerstattungs- und Abführungsverpflichtungen in Höhe von insgesamt 3.463.148,79 Euro gegen die FDP (Bund) wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.

Im vorliegenden Fall hat der FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen in den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 10 Bar- und Sachspenden in Höhe von insgesamt über 2,2 Millionen Euro von seinem damaligen Landesvorsitzenden Herrn Jürgen W. Möllemann erlangt, der auf eine Auskunftsklage später erklärt hat, dass das Geld aus seinem Privatvermögen stamme.Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 14.01.2010
- VG 2 K 118.09 -

Fehler im Rechenschaftsbericht – Partei DIE.LINKE muss Sanktionszahlung leisten

Verstoß gegen verfassungsrechtliches Transparenzgebot

Die im Juni 2007 durch Verschmelzung von Linkspartei.PDS und WASG entstandene Partei DIE.LINKE muss eine Sanktion in Höhe von 292.045,82 Euro wegen eines Fehlers in ihrem Rechenschaftsbericht für das Jahr 2006 zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Partei DIE.LINKE hat es entgegen der Vorgaben des Parteiengesetzes fahrlässig unterlassen, eine von der Linkspartei.PDS an die WASG im Landtagswahlkampf Rheinland-Pfalz 2006 in Form von Wahlkampfmaßnahmen geleistete Spende in Höhe von 146.022,91 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht für dieses Jahr zu veröffentlichen.Im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Transparenzgebot... Lesen Sie mehr