wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 11.09.2017

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 06.09.2017
- 5 L 5577/17.GI und 5 L 6579/17.GI und 5 L 6584/17.GI und 5 L 6602/17.GI (Beschlüsse v. 07.09.2017) -

Einstellung für gehobenen Polizei­vollzugs­dienst darf nach verbindlicher Zusage nicht ohne weiteres wegen vorausgegangenem staats­anwaltschaft­lichen Ermittlungs­verfahren widerrufen werden

Polizeianwärter erstreiten teilweise erfolgreich Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Das Verwaltungsgericht Gießen hat den Anträgen von vier Anwärtern für den gehobenen Polizei­vollzugs­dienst, gegen die in der Vergangenheit mindestens ein staats­anwaltschaft­liches Ermittlungs­verfahren eingeleitet worden war, teilweise stattgegeben und entschieden, dass zumindest zwei der vier Anwärter zum Einstellungstermin im September 2017 zugelassen werden müssen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Trotz zum Teil verbindlicher Zusagen hatte die Polizeiakademie die Einstellung von vier Anwärtern für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im September 2017 doch abgelehnt, weil alle Bewerber in der Vergangenheit mindestens ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren z.B. wegen Körperverletzung oder Ähnlichem - mit unterschiedlichem Ausgang - durchlaufen hatten. Zu einer Verurteilung hatten die Vorfälle, an denen die Betroffenen meist als Jugendliche oder junge Heranwachsende beteiligt waren, nicht geführt.Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Anwärtern nun im Wege der einstweiligen... Lesen Sie mehr

Werbung

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.09.2017
- 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15 -

Kuschelsocken als Zugabe bei preisgebundenen Arzneimitteln unzulässig

Apotheken dürfen nicht vom einheitlichen Apotheken­abgabe­preis abweichen

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Deutsche Apotheker ihren Kunden beim Erwerb verschreibungs­pflichtiger und sonstiger preisgebundener Arzneimittel keine geldwerten Vorteile gewähren dürfen.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Verfahrens, zwei Apothekerinnen aus dem Kreis Coesfeld, gaben in den Jahren 2013 und 2014 Gutscheine für eine Rolle Geschenkpapier bzw. ein Paar Kuschelsocken heraus. Diese Gutscheine wurden "bei Abgabe eines Rezeptes" eingelöst. Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe sah darin einen Verstoß gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017
- 5 Sa 361/16 -

Kein Nachweis der Schwer­behinderten­eigenschaft gegenüber Arbeitgeber bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung

Offenkundigkeit des Vorliegens von Beeinträchtigungen sowie von Grad der Behinderung von wenigstens 50

Ein Arbeitnehmer muss seine Schwer­behinderten­eigenschaft dann nicht gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, wenn die Schwerbehinderung offenkundig ist. Dies ist dann der Fall, wenn das Vorliegen einer oder mehrerer Beeinträchtigungen und die Feststellung eines Grads der Behinderung auf wenigstens 50 in einem Fest­stellungs­verfahren offenkundig ist. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Rheinland-Pfalz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte ein 72-jähriger Geschäftsführer eines Betriebs zur Herstellung von Fenstern, Türen und Fassaden aus Aluminium im April 2014 seinen Betrieb zu schließen. Dies hatte seinen Grund darin, dass die wirtschaftliche Lage des Betriebs nicht gut war und der Betrieb seit Jahren keinen Gewinn mehr abwarf. Eine Besserung war nicht in Sicht. Zum anderen... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 30.03.2017
- 205 C 85/16 -

Kein Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung aufgrund Notlandung des Vorflugs wegen plötzlichen Brands einer Powerbank

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil der Vorflug wegen einer plötzlich in Brand geratenen Powerbank eines Fluggastes notlanden musste, kann sich die Fluggesellschaft erfolgreich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2015 erreichte ein Flug von Las Palmas den Zielort Düsseldorf mit einer Verspätung von mehr als sechs Stunden. Hintergrund dessen war, dass auf den unmittelbaren Vorflug der eingeplanten Maschine eine Powerbank eines Fluggastes in Brand geriet und sich der Pilot daher zu einer Notlandung entschied. Der Brand konnte erst durch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 03.04.2017
- 2 Wx 72/17 -

Bei freier Verfügbarkeit über Nachlass ist in Erbschein kein allgemeiner Testaments­vollstrecker­vermerk aufzunehmen

OLG Köln zur Aufnahme von Testaments­vollstreckung in den Erbschein

Werden Erben durch eine im Testament angeordnete "beaufsichtigende Testaments­vollstreckung" nicht in ihrer Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt, ist diese beaufsichtigte Testaments­vollstreckung nicht in den Erbschein aufzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein im Alter von 85 Jahren verstorbener gebürtiger Kölner seine fünf Kinder als Vorerben und seine acht Enkel als Nacherben eingesetzt hatte. Im Testament hatte er "Testamentsvollstreckung" angeordnet, wobei die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers in der "Überwachung" der letztwilligen Anordnung, nicht aber in der laufenden Verwaltung des Nachlasses... Lesen Sie mehr




Werbung