wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Landshut, Urteil vom 21.08.2020
15 S 1420/20 -

Streik der Mitarbeiter einer Fluggesellschaft infolge einer Tarif­auseinander­setzung stellt keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggast­rechte­verordnung dar

Fluggästen steht bei streikbedingter Flugannullierung Ausgleichszahlungen zu

Kommt es zu einer Flugannullierung, weil Mitarbeiter der Fluggesellschaft im Rahmen einer Tarif­auseinander­setzung streiken, so liegt darin kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO). Den von der Annullierung betroffenen Fluggästen steht also ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 7 Abs. 1 VO zu. Dies hat das Landgericht Landshut entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines gewerkschaftlich organisierten Streiks der Piloten musste eine Fluggesellschaft im Frühjahr 2019 unter anderem einen Flug von München nach Oslo annullieren. Die davon betroffenen Fluggäste beanspruchten aufgrund dessen Ausgleichszahlungen. Die Fluggesellschaft verweigerte sich dem. Sie führte an, dass der Streik für sie einen außergewöhnlicher Umstand darstelle. Das Amtsgericht Erding folgte dieser Ansicht und wies daher die Klage der Fluggäste ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Kläger.

Anspruch auf Ausgleichszahlungen wegen streikbedingter Flugannullierung

Das Landgericht Landshut entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe nach Art. 7 Abs. 1 VO ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen zu. Zwar habe der Bundesgerichtshof bisher bei einem Streik, der von einer Gewerkschaft ausgeht, die im Rahmen einer Tarifauseinandersetzung die Arbeitnehmer zur Arbeitsniederlegung aufruft, einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO angenommen. Dies sei aber angesichts der aktuellen Rechtsprechung des EuGH überholt.

Kein außergewöhnlicher Umstand wegen Streiks

Es sei nicht außergewöhnlich, so das Landgericht, dass sich Luftfahrtunternehmen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Meinungsverschiedenheiten oder Konflikten mit ihren Mitarbeitern gegenübersehen können. Tarifauseinandersetzungen und die Gehaltsforderungen von Mitarbeiterin gehören demnach zu den normalen betriebswirtschaftlichen Maßnahmen eines Unternehmens bzw. zum allgemeinen unternehmerischen Risiko. Es sei auch nicht völlig ungewöhnlich, dass es im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen zu einem Streikaufruf der Gewerkschaften kommt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.06.2023
Quelle: Landgericht Landshut, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Erding, Urteil vom 30.04.2020
Aktuelle Urteile aus dem Fluggastrecht | Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2023, Seite: 90
RRa 2023, 90

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32991 Dokument-Nr. 32991

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil32991

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH