wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2012
S 18 AS 2968/12 ER -

Trotz zu hoher Heizkosten: Jobcenter muss tatsächlich entstandene Kosten übernehmen

Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für zentral mit Erdgas beheizten Wohnraum als Grundlage für Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren unwirksam

Sind sowohl im Heizspiegel einer Stadt als auch im bundesweiten Heizspiegel nur Daten über zentral mit Erdgas beheizte Wohnraum berücksichtigt, stellen diese Heizspiegel keine ausreichende Grundelage für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für die Beheizung einer Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart und verpflichtete ein Jobcenter im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Übernahme der Heizkosten eines Leistungsempfängers.

In dem zugrunde liegenden Fall lebt der Antragsteller in einer etwa 70 qm großen Drei-Zimmer-Wohnung, die durch Gaseinzelöfen und elektrische Radiatoren beheizt wird. Wegen sehr hoher Energiekosten war der Antragsteller in vorangegangenen Bewilligungszeiträumen zur Senkung der Heizkosten aufgefordert worden. Eine Energieverbrauchsanalyse des Energieberatungszentrums Stuttgart aus dem Jahr 2010 bestätigte ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten. Die vom Antragsteller zu zahlenden Abschläge für Energiekosten betrugen seit März 2012 monatlich 312 Euro. Das Jobcenter berücksichtigte bei der Leistungsbewilligung ab Juni 2012 jedoch nur Heizkosten in Höhe von 97,06 Euro. Zur Ermittlung der für angemessenen gehaltenen Heizkosten stütze sich das Jobcenter auf den Heizspiegel der Stadt Stuttgart für das Jahr 2009 und die daraus ersichtlichen Kosten für Erdgas. Der Antragsteller wandte sich daraufhin an das Sozialgericht Stuttgart und begehrte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Bewilligung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.

Festlegung der angemessenen Kosten nicht durch Heizspiegel möglich

Das Jobcenter wurde im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig vom Sozialgericht Stuttgart zur Übernahme der Heizkosten in Höhe von 312 Euro verpflichtet. Die Übernahme der Heizkosten in tatsächlicher Höhe sei trotz des offenkundig unwirtschaftlichen Heizverhaltens des Antragstellers geboten, weil die Ermittlung der angemessenen Heizkosten durch das Jobcenter auf keiner validen Datengrundlage beruhe. Sowohl im Heizspiegel der Landeshauptstadt Stuttgart für das Jahr 2009 als auch im bundesweiten Heizspiegel 2012 seien nur Daten über zentral mit Erdgas beheizten Wohnraum berücksichtigt. Die Heizspiegel dürften deshalb nicht als Grundlage für die Festlegung der angemessenen Kosten bei der Nutzung von Strom und Gaseinzelöfen als Heizquelle herangezogen werden. Gerade die Energieverbrauchsanalyse habe bestätigt, dass die Wärmeerzeugung durch Gaseinzelöfen sehr verlustbehaftet sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2012
Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: einstweiliger Rechtsschutz | Heizkosten | Heizspiegel | Jobcenter

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14062 Dokument-Nr. 14062

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14062

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?