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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizspiegel“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 04.06.2014
- B 14 AS 53/13 R -

Wohnungs­aufwendungen­verordnung des Landes Berlin unwirksam

Werte des bundesweiten Heizspiegels nicht zur ausreichenden Begründung einer Gesamt­angemessenheits­grenze geeignet

Das Bundessozialgericht hat die Wohnungs­aufwendungen­verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II des Landes Berlin vom 3. April 2012 für unwirksam erklärt. Ein solches Brutto­warm­mieten­konzept ist laut Gericht zwar grundsätzlich zulässig, es entbindet jedoch nicht von den auch für Satzungen oder Verordnungen nach §§ 22 a ff SGB II geltenden Ermittlungs­anforderungen zur Bestimmung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Diesen Anforderungen wird die Wohn­aufwendungen­verordnung hinsichtlich des Bedarfs für die Heizung allerdings nicht gerecht.

Die miteinander verheirateten im Land Berlin - dem Antragsgegner - lebenden Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls beziehen seit dem 2. Mai 2011 Arbeitslosengeld II. Sie bewohnen mit ihrer am 2. August 2012 geborenen Tochter eine ca. 68 qm große Zwei-Zimmer-Wohnung, die über eine mit Erdgas betriebene Etagenheizung verfügt. Die von ihnen zu zahlende Bruttowarmmiete betrug im Jahr 2012 monatlich zunächst 615,08 und ab August 625,08 Euro. Entsprechend dem schon zuvor gezahlten Betrag bewilligte das zuständige Jobcenter den Antragstellern ab 1. Mai 2012 Leistungen für die Unterkunft und Heizung von 542 Euro monatlich (Bescheid vom 5.4.2012,... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 22.06.2012
- S 18 AS 2968/12 ER -

Trotz zu hoher Heizkosten: Jobcenter muss tatsächlich entstandene Kosten übernehmen

Heizkostenermittlung mit Heizspiegel für zentral mit Erdgas beheizten Wohnraum als Grundlage für Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren unwirksam

Sind sowohl im Heizspiegel einer Stadt als auch im bundesweiten Heizspiegel nur Daten über zentral mit Erdgas beheizte Wohnraum berücksichtigt, stellen diese Heizspiegel keine ausreichende Grundelage für die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für die Beheizung einer Wohnung mit Gaseinzelöfen und Stromradiatoren dar. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart und verpflichtete ein Jobcenter im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig zur Übernahme der Heizkosten eines Leistungsempfängers.

In dem zugrunde liegenden Fall lebt der Antragsteller in einer etwa 70 qm großen Drei-Zimmer-Wohnung, die durch Gaseinzelöfen und elektrische Radiatoren beheizt wird. Wegen sehr hoher Energiekosten war der Antragsteller in vorangegangenen Bewilligungszeiträumen zur Senkung der Heizkosten aufgefordert worden. Eine Energieverbrauchsanalyse des Energieberatungszentrums Stuttgart aus dem... Lesen Sie mehr




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