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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Einstweiliger Rechtsschutz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 13.04.2022
- 5 L 382/22.WI -

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sonntagsöffnung zum Frühlingsmarkt in Weilburg darf stattfinden

Eilverfahren gegen sonntäglichen Frühlingsmarkt erfolglos

Mit einem Eilverfahren wandten sich eine Gewerkschaft und eine kirchliche Arbeitnehmer­organisation gemeinsam gegen die sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 24.04.2022 im Kerngebiet von Weilburg. Diese sonntägliche Öffnung wurde mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 festgelegt und am 19.03.2022 veröffentlicht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Eilantrag ab. Der allein geltend gemachte Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) könne dem vorläufigen Rechtsschutzantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 HLöG sei die Freigabeentscheidung einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen. Die dreimonatige Frist sei zwar vorliegend zweifellos nicht gewahrt.Allerdings spreche zunächst Überwiegendes dafür, dass die Antragsteller schon nicht zum Kreise derer gehörten, deren Interessen die Fristenregelung zu dienen... Lesen Sie mehr

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Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.02.2022
- VerfGH 20/22.VB-2 -

Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 blieb erfolglos

Folgenabwägung fällt zugunsten des Gemeinwohls aus

Mit Beschluss vom 18. Februar 2022 hat der Verfassungs­gerichtshof den Antrag des 1. FC Köln auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bei Fußballspielen abgelehnt (vgl. Pressemitteilung vom 18. Februar 2022). Zuvor hatte das Oberverwaltungs­gericht einen Eilantrag des 1. FC Köln abgelehnt.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Entscheidung über die einstweilige Anordnung wegen der Eilbedürftigkeit zunächst ohne Begründung bekanntgeben. In der nunmehr gesondert übermittelten Begründung hat der Verfassungsgerichtshof im Wesentlichen ausgeführt: Die Erfolgsaussichten der in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde sind offen. Die deshalb anzustellende Folgenabwägung... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom 26.11.2018
- 63 O 42/18 -

Bisheriger Direktor der Gedenkstätte Hohenschönhausen darf zunächst doch nicht zurück an seinen Arbeitsplatz

Einstweilige Verfügung vom 22.11.2018 darf vorerst nicht vollzogen werden

Der bisherige Direktor und Vorstand der Stiftung Gedenkstätte Hohenschönhausen darf nun doch vorerst nicht wieder in seinem bisherigen Aufgabenbereich tätig werden. Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung wurde einstweilen eingestellt. Dies hat das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im vorliegenden Fall war dem Antragsteller zum 31. März 2019 gekündigt und zugleich von seiner Arbeit freigestellt worden. Der Antragsteller hat zunächst Kündigungsschutzklage bei dem Arbeitsgericht Berlin eingereicht, das zuerst zu prüfen hat, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist oder die Zivilgerichte zuständig sind.Vor dem Landgericht... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 30.04.2015
- 5 C 135/15 -

Harmlose Gefährdungen durch Mitmieter rechtfertigen keine Räumung seiner Wohnung im Eilverfahren

Wohnungsräumung im Eilverfahren setzt konkrete und nicht unerhebliche Gefährdung für Leib oder Leben voraus

Ein Mieter ist nicht berechtigt, im Rahmen eines Eilverfahrens gemäß § 940 a ZPO die Räumung einer Nachbarwohnung zu verlangen, wenn vom Nachbarn harmlose, rein verbale Gefährdungen ausgehen. Vielmehr setzt ein solches Räumungsverlangen eine konkrete und nicht unerhebliche Gefährdung für Leib oder Leben voraus. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen zwei in einem Zweifamilienhaus wohnenden Mietparteien herrschte seit vielen Jahren Streit. Nachdem es zu mehreren Einbruchversuchen und Einbrüchen in den Kellerräumen kam, brachten die Mieter des Obergeschosses eine Kamera oder Kameraattrappe in den Kellerräumen an. Die Mieter des Erdgeschosses fühlten sich dadurch überwacht und... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Menden, Urteil vom 09.01.2013
- 4 C 409/12 -

Administrator einer Facebook-Gruppe kann jederzeit ausgeschlossen werden

Facebook-Gruppe stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein sowie keine sonstige Personenvereinigung dar

Eine Gruppe bei Facebook stellt keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kein Verein und keine sonstige Personenvereinigung dar. Daher kann ein Administrator der Gruppe ohne weiteres ausgeschlossen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Menden hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Mitglied einer Facebook-Gruppe wegen angeblicher beleidigender Äußerungen gegenüber einem anderen Gruppenmitglied als Administrator ausgeschlossen. Dagegen wendete er sich mit einer einstweiligen Verfügung. Mit dieser begehrte er die Wiederzulassung als Administrator.Für das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bühl, Beschluss vom 13.11.2012
- 7 C 275/12 -

Kein Anspruch auf eine einstweilige Verfügung bei Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses

Sperrung stellt keine Notsituation dar - Betroffener kann auf alternativen Zugang zum Internet und Telefonnetz verwiesen werden

Wird einem Anschlussinhaber der Telefon- und Internetanschluss gesperrt, so rechtfertigt dies nicht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Denn eine besondere Notsituation tritt nicht ein. Der Betroffene kann auf alternative Zugänge zum Internet und Telefonnetz verwiesen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bühl hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde einer Anschlussinhaberin der Telefon- und Internetanschluss gesperrt. Daraufhin beantragte sie vom Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die darauf gerichtet war die Sperrung schnellstmöglich aufzuheben. Sie begründete dies damit, dass ihre Tätigkeit als Lehrerin die Nutzung des Internets erfordert habe. Diese habe auch für ihren... Lesen Sie mehr




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