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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.11.2023
- 5 B 1277/22 -
Nach Haltungsuntersagung und Entziehung des Tiers steht Tierhalter Besuchsrecht zu
Anspruch auf Besuch aus § 903 Satz 1 BGB
Wird gegen einen Tierhalter eine Haltungsuntersagung ausgesprochen und wird ihm das Tier entzogen, so steht ihm gemäß § 903 Satz 1 BGB grundsätzlich ein Besuchsrecht zu. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Hundehalter wurde im Jahr 2022 die Haltung seines Tieres verboten. Zudem wurde der
Anspruch auf Besuch des Hundes
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied zu Gunsten des Hundehalters. Diesem stehe gemäß § 903 Satz 1 BGB das geltend gemachte
Kein Ausschluss des Besuchsrechts wegen personeller und organisatorischer Schwierigkeiten
Soweit auf personelle und organisatorische Schwierigkeiten des Tierheims hingewiesen wurden, hielt das Oberverwaltungsgericht dies für unbeachtlich. Die zuständige Behörde habe in diesem Fall entweder das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 21.11.2022
[Aktenzeichen: 20 L 1669/22]
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Dokument-Nr. 33587
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