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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.01.2022
- 13 B 1465/21 -
Rechtmäßigkeit des Arztvorbehalts für gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up
Arztvorbehalt ist angesichts der Gesundheitsrisiken verhältnismäßig
Der Arztvorbehalt für die gewerbliche Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-up ist angesichts der damit verbunden Gesundheitsrisiken rechtmäßig und verhältnismäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Schluss des Jahres 2020 darf gemäß § 5 Abs. 2 NiSV unter anderem die
Arztvorbehalt für Entfernung von Tätowierungen nicht unverhältnismäßig
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der
Keine Beschränkung des Arztvorbehalts auf Anamnese und Diagnostik
Es sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts auch nicht ausreichend, dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.07.2021
[Aktenzeichen: 7 L 394/21]
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Dokument-Nr. 31472
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