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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17.12.2020
- 1 KN 155/20 -
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen einfacher Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in Naturschutzverein
Mögliche Besorgnis der Befangenheit bei Äußerung zum Verfahren oder aktiver Beteiligung an Vereinsarbeit
Die einfache Mitgliedschaft des vorsitzenden Richters in einem großen, am Verfahren beteiligten Naturschutzverein begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich der Richter im Vorfeld über das Verfahren geäußert hat oder sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2020 stellte ein großer Naturschutzverein beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Normenkontrollantrag gegen eine Satzung, mit der ein Bebauungsplan beschlossen wurde. Da der vorsitzende
Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Vereinsmitgliedschaft
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sah in der einfachen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29723
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