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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Prozessrecht“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.2009
- 5 K 2461/08 -
FG Rheinland-Pflaz: "Unabkömmlichkeit" eines klagenden Arbeitnehmers kein Grund für Verlegung eines Verhandlungstermins
Seitens des Arbeitgebers kurzfristig festgestellt Verhinderung braucht seitens des Gerichts nicht berücksichtigt werden
Ein Termin zur mündlichen Verhandlung muss nicht verlegt werden, wenn der Kläger für seinen Arbeitgeber kurzfristig eine Präsentation wahrnehmen muss. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im Streitfall - es handelte sich um eine Steuerangelegenheit der Kläger - hatte das FG den Termin zur mündlichen Verhandlung mit einer am 8. Mai 2009 zugestellten Ladung auf den 3. Juni 2009 bestimmt. Mit Telefax vom 2. Juni 2009 stellte der Kläger einen Antrag auf Terminsverlegung und begründete das damit, dass er am Terminstag kurzfristig eine berufliche Präsentation halten müsse und sein Arbeitgeber seine „Unabkömmlichkeit” festgestellt habe. In dem als Anlage beigefügten Schreiben des Arbeitgebers wird ausgeführt, dass der Kläger am 3. Juni eine wichtige Präsentation vor Kunden halten müsse, er sei der einzige Mitarbeiter in der deutschen Marketingorganisation,... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.11.2008
- LwZR 4/08 -
Auch ehrenamtliche Richter müssen an einer Schlussberatung des Gerichts teilnehmen
Alle Richter müssen gleichzeitig kommunizieren können
Alle Mitglieder eines Spruchkörpers müssen bei der Schlussberatung über ein Urteil gleichzeitig miteinander kommunizieren können. Dies gilt auch für die ehrenamtlichen Richter. Es reicht nicht aus, wenn sich die Richter telefonisch austauschen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um ein verpachtetes Weinbergsgelände. Der Pächter gab im Jahr 1996 den Weinberg zurück, nachdem er ihn zuvor gerodet hatte. Der Verpächter meinte, die Fläche sei 1996 noch ertragsfähig und nicht abgängig gewesen und verlangte Schadensersatz über rund 224.000,- DM.Der Bundesgerichtshof hatte über die Revision des Rechtsstreits zu entscheiden.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.2008
- 16 TA 333/08 -
Kein Ausschluss eines Rechtsanwalts von mündlicher Verhandlung wegen fehlender Robe
Sitzungspolizeiliche Maßnahme gegen Rechtsanwalt
Das Landesarbeitsgericht Hannover (LAG) hat entschieden, dass der Ausschluss eines Rechtsanwalts von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig ist.
In der Sitzung des Arbeitsgerichts Nienburg erschien der beschwerdeführende Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter ohne Robe. Er erklärte hierzu dem Gericht, dass er schon vor vielen Jahren die Entscheidung getroffen habe, in Niedersachsen keine Robe zu tragen, wenn er vor den Arbeitsgerichten auftrete. Daraufhin wurde er als Prozessbevollmächtigter der Klägerin von der Verhandlung ausgeschlossen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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