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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2011
- OVG 3a B 1.11 -
NPD wegen des fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 zu Millionenstrafe verurteilt
NPD verstieß mehrfach gegen die sich aus dem Parteiengesetz ergebenden Transparenzpflichten
Wegen Fehlern in ihrem Rechenschaftsbericht des Jahres 2007 muss die NPD nun eine Strafzahlung von rund 2,5 Mio. EUR leisten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden. Es erklärte insoweit einen Bescheid des Deutschen Bundestags der die Partei zu der genannten Zahlung verpflichtet hatte, für rechtmäßig.
In den Berufungsverfahren der
Zahlungsverpflichtung in Höhe des Zweifachen ist rechtmäßig
Er hat den darüber ergangenen Bescheid vom 26. März 2009 darüber hinaus auch insoweit als rechtmäßig angesehen, als der
NPD beging mehrfach Verstöße gegen das Parteiengesetz
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2011
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)
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Dokument-Nr. 11714
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