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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 04.01.2007
- 4 U 22/06 -
Hund öffnet schweres Rolltor zur Straße: Hundebesitzer haftet für ausgerissenen Schäferhund
Halter haftet auch für besonders cleveren Hund - 2.500 Euro Schmerzensgeld
Ein Hundehalter, dessen Schäferhund Rocky einem Mädchen nachsprang und derart erschreckte, dass es stürzte und sich an den Zähnen verletzte sowie einen Schock erlitt, muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro zahlen. Seit dem Vorfall leidet das Mädchen unter Angstzuständen und Angstträumen.
Über zwei Instanzen stritten sich Halter und Opfer eines besonders klugen Schäferhundes, der ein Mädchen in Angst und Schrecken versetzt hat. Rocky, so heißt das Tier, wurde auf einem rundum geschlossenen Hof gehalten, der durch ein schweres Rolltor zur Straße hin gesichert war. So dachte jedenfalls der Herr und Halter des Hoftores, der jedoch die Talente seines Hundes unterschätzte.
Klägeron hat seit dem Vorfall Angstzustände und Angstträume
Als das Mädchen, die Klägerin, am Tor vorbeiging, beschloss Rocky, ihr Gesellschaft zu leisten. Er schob das Tor, das nicht abgeschlossen war, mit seiner Schnauze zur Seite, freute sich über seine Freiheit und sprang dem Mädchen bellend nach. Dieses wiederum sah sich von dem Ausreißer bedroht, nahm seinerseits Reißaus und kam in der Aufregung so unglücklich zu Fall, dass sie sich an den Zähnen verletzte. Zudem erlitt die Kleine einen Schock, so dass sie seitdem unter Angstzuständen und Angstträumen leidet.
Schon das Landgericht Frankenthal verurteilte den
2.500 Euro Schmerzensgeld für Zahnverletzung und "Hundephobie"
Die Berufung des Beklagten zum Oberlandesgericht führte lediglich zu einer Herabsetzung des Schmerzensgeldes. Der 4. Zivilsenat beließ es bei der Haftung des Hundehalters und sprach für die Zahnverletzung und für die erlittene "Hundephobie" ein Schmerzensgeld von insgesamt 2500 € zu.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2007
Quelle: ra-online, OLG Zweibrücken (pm/vt/pt)
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Dokument-Nr. 3940
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