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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.11.2016
- 21 U 14/16 -
Landwirt kann verschuldensunabhägig für selbst hergestelles und später konterminiertes Futter haften
Tierarztkosten für Behandlung erkrankter Pferde sind vom Landwirt zu tragen
Verfüttert ein Landwirt von ihm hergestelltes, kontaminiertes Gärfutter (Silage) an ein bei ihm eingestelltes Pferd, das hierdurch erkrankt, kann er dem Eigentümer des Pferdes gegenüber verschuldensunabhängig haften. Darauf wies das Oberlandesgericht Hamm in einer Entscheidung hin. Der beklagte Landwirt nahm seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hagen daraufhin zurück.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger aus Hemer sind Eigentümer eines 1999 geborenen Pinto-Wallachs und Westernreitpferds. Dieses hatten sie im Pferdepensionsbetrieb eingestellt, den der Beklagte auf einem Hof in Iserlohn unterhält. Vereinbarungsgemäß versorgte der Beklagte das
Gerichte bejahen Haftung des Landwirts
Die Kläger ließen ihr
Landwirt haftet auch ohne eigenes Verschulden
Der Beklagte hafte auch ohne eigenes
Landwirt haftet als Hersteller des Produkts
Die vom Beklagten hergestellte Silage sei ein Produkt im Sinne dieses Gesetzes, das durch die Kontamination mit den Botulismus-Erregern einen bestimmungswidrigen Fehler aufgewiesen habe. Der Beklagte sei der
Landwirt war Gefahr einer Kontamination der Silage bekannt
Zu Gunsten des Beklagten greife keiner der im Produkthaftungsgesetz geregelten Ausnahmetatbestände ein. Der Beklagte habe die von ihm produzierte Silage geschäftlich in den Verkehr gebracht, indem er sie vereinbarungsgemäß an das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Hagen, Urteil vom 26.11.2015
[Aktenzeichen: 8 O 166/11]
- Eigentümerin eines Pferdes muss für einen Anspruch auf Schadensersatz falsche Fütterung des Tieres mit Todesfolge beweisen können
(Landgericht Coburg, Urteil vom 14.01.2013
[Aktenzeichen: 14 O 518/12]) - Frisches Heu tötet Pferd: Eigenmächtige Fütterung fremder Pferde gilt als fahrlässig
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2008
[Aktenzeichen: 12 U 73/07])
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Dokument-Nr. 24302
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