wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 27. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2007
III-5 Ss 130/07 - 61/07 I -

Rücksichtsloses Überholen begründet für sich genommen keine Strafbarkeit wegen Nötigung

Für strafbare Nötigung muss Einwirkung auf anderen Verkehrsteilnehmer Zweck der verbotenen Fahrweise sein

Im Straßenverkehr stellt eine Fahrweise dann eine Nötigung nach § 240 StGB dar, wenn die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer Zweck der Fahrweise ist. Dies ist bei einem bloß rücksichtslosen Überholen in der Regel nicht der Fall, da die Einwirkung auf andere in diesem Fall nicht Ziel des Überholers ist, sondern nur als Folge der Fahrweise in Kauf genommen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2005 setzte ein Autofahrer nach einer Kreuzung zum Überholen eines vor ihm fahrenden Motorrads an, obwohl sich die Fahrbahn nach ca. 20 Metern deutlich verengte und der Überholvorgang nur bei einem deutlichen Abbremsen des Motorrads durchgeführt werden konnte. Nachdem sich beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden und auf die Fahrbahnverengung zufuhren, zog der Autofahrer sein Fahrzeug nach rechts und drängte dadurch das Motorrad ebenfalls weiter nach rechts in Richtung Bordsteinkante. Um schließlich einen Unfall zu vermeiden, bremste der Motorradfahrer sein Fahrzeug stark ab.

Amtsgericht und Landgericht bejahten Strafbarkeit wegen Nötigung

Der Autofahrer wurde wegen des Vorfalls vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Nach Ansicht des Amtsgerichts sei in dem Verhalten des Autofahrers eine strafbare Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB zu sehen gewesen. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung blieb vor dem Landgericht Düsseldorf erfolglos. Der Autofahrer legte daraufhin Revision ein.

Oberlandesgericht sah im bloßen rücksichtslosen Überholen keine strafbare Nötigung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Autofahrers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Das Verhalten des Autofahrers sei nicht als strafbare Nötigung anzusehen gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass nicht jeder vorsätzliche Verkehrsverstoß eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB darstellt. Voraussetzung sei vielmehr, dass die Einwirkung auf einen anderen Verkehrsteilnehmer Zweck des verbotswidrigen Verhaltens und nicht bloße Folge ist. Dies sei zum Beispiel bei einem dicht und bedrängenden Auffahren oder absichtlichen Ausbremsen oder Abdrängen der Fall, nicht aber bei einem bloß rücksichtslosen Überholen. In diesem Fall sei in der Regel Ziel des Verkehrsteilnehmers schneller voranzukommen. Dass dadurch andere beeinträchtigt werden, sei nur die in Kauf genommen Folge.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2007
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht | Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2007, Seite: 3219
NJW 2007, 3219
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2007, Seite: 539, Entscheidungsbesprechung von Rainer Heß und Michael Burmann
NJW-Spezial 2007, 539 (Rainer Heß und Michael Burmann)
 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2008, Seite: 38
NStZ 2008, 38
 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2007, Seite: 585
NZV 2007, 585

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21010 Dokument-Nr. 21010

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21010

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH