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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 16.07.2019
- 9 U 567/19 -
Diesel-Abgasskandal: Kein Anspruch auf Schadensersatz für Fahrzeug mit Thermofenster
Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit Thermofenster stellt kein sittenwidriges Verhalten dar
Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, dass das Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs, dessen Dieselmotor mit einem "Thermofenster" ausgerüstet ist, keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers darstellt. Es kann dabei offen bleiben, ob ein "Thermofenster" eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Artikel 5 Absatz 2 VO (EG) Nr. 715/2007 ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls begehrte von der Beklagten Schadenersatz, weil er meinte, dass sein Fahrzeug vom "VW-Abgasskandal" betroffenen sei. Das am 17. August 2015 erworbene Fahrzeug war mit einem sogenannten Thermofenster versehen, einer außentemperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführungsrate. Bei kälteren Temperaturen wird dadurch der Stickstoffausstoß höher. Der Kläger hält das Thermofenster für eine
Thermofenster weit verbreitet und als zulässig und sinnvoll angesehen
Das Oberlandesgericht Dresden sah in dem Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einem Thermofenster kein sittenwidriges Verhalten, denn selbst wenn es, wie der Kläger meint, eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Dresden/ra-online (pm/kg)
- Diesel-Abgasskandal: Haftung der Volkswagen AG auch bei Fahrzeugen mit 3,0 l Motor mit EU5-Norm möglich
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisverfügung vom 22.08.2019
[Aktenzeichen: 17 U 257/18 und 17 U 294/18]) - Diesel-Abgasskandal: Fahrzeugkäufer hat bei Erwerb des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Skandals keinen Anspruch auf Schadensersatz
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 25.06.2019
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Dokument-Nr. 27799
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