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Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 26.11.2002
- 3 U 23/02 -
Schwerbehindertes Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld von 250.000 Euro aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers bei Geburt
Fehlerhafte Behandlung führte zur Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel
Erleidet ein Kind bei der Geburt eine Hirnschädigung aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, so kann ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR zustehen, wenn die Hirnschädigung eine andauernde Schwerstbehinderung zur Folge hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Kind bei seiner
Haftung des Chefarztes aufgrund Behandlungsfehlers
Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Kindes. Ihm habe ein Anspruch auf
Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR
Das Oberlandesgericht hielt ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (zt/NJW-RR 2003, 1255/rb)
Jahrgang: 2003, Seite: 270 GesR 2003, 270 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2003, Seite: 1255 NJW-RR 2003, 1255
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Dokument-Nr. 22477
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