wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 26.11.2002
3 U 23/02 -

Schwerbehindertes Kind hat Anspruch auf Schmerzensgeld von 250.000 Euro aufgrund ärztlichen Behandlungsfehlers bei Geburt

Fehlerhafte Behandlung führte zur Hirnschädigung durch Sauerstoffmangel

Erleidet ein Kind bei der Geburt eine Hirnschädigung aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers, so kann ihm ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR zustehen, wenn die Hirnschädigung eine andauernde Schwerstbehinderung zur Folge hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erlitt ein Kind bei seiner Geburt im Januar 1997 eine Hirnschädigung aufgrund Sauerstoffmangels. Dies führte zu einer erheblichen Beeinträchtigung der geistlichen Entwicklung und einer lebenslangen Pflegebedürftigkeit. Die Mutter des Kindes warf unter anderem dem Chefarzt der Klinik einen schwerwiegenden Behandlungsfehler vor. Das Kind klagte aufgrund dessen auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.

Haftung des Chefarztes aufgrund Behandlungsfehlers

Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Kindes. Ihm habe ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Chefarzt zugestanden. Dieser habe anlässlich der Geburt eine fehlerhafte Behandlung vorgenommen, was zu einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Seiten des Kindes geführt habe. Dies habe wiederum eine andauernde Schwerstbehinderung zur Folge gehabt.

Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR

Das Oberlandesgericht hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 EUR für angemessen. Es berücksichtigte dabei, dass das Kind eine schwerwiegende, irreversible Gesundheitsbeschädigung erlitten habe, in seiner Mobilität, Wahrnehmungs- und Äußerungsfähigkeit äußerst eingeschränkt gewesen sei sowie ohne jede Möglichkeit auf eigene Lebensgestaltung auf eine ständige und umfassende Pflege angewiesen gewesen sei. Ein höherer Betrag wäre nur dann in Betracht gekommen, wenn das Kind sich seiner Beeinträchtigungen bewusst gewesen wäre und deshalb unter ihr gelitten hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2016
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (zt/NJW-RR 2003, 1255/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Arzthaftungsrecht | Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: GesundheitsRecht (GesR)
Jahrgang: 2003, Seite: 270
GesR 2003, 270
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2003, Seite: 1255
NJW-RR 2003, 1255

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22477 Dokument-Nr. 22477

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22477

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung