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Mittwoch, 23. Mai 2012

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Wohneigentumsrecht“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 06.10.2009
- 483 C 663/09 -

Umwandlung eines Lokals in eine Spielothek: Miteigentümer dürfen Nutzungsänderung ablehnen

Betrieb einer Spielothek kann zur Wertminderung des Anwesens führen

Wurde einem Wohnungseigentümer per Teilungserklärung die Berechtigung eingeräumt, in seinem Eigentum ein Lokal zu betreiben, darf er nicht einfach stattdessen eine Spielothek einrichten. Der Betrieb einer solchen ist nur dann möglich, wenn sie die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr belästigt als ein Lokal. Dabei ist eine typisierende Betrachtungsweise anzustellen. Da durch eine Spielothek generell ein anderes Publikum angesprochen wird, ist die Ablehnung der Nutzungsänderung durch die anderen Miteigentümer zulässig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Münchner ihm gehörende Räumlichkeiten eines Hauses zum Zwecke des Betriebs eines Lokals weiterverpachtet. Der Rest des Hauses stand im Eigentum weiterer Personen. Durch eine Teilungserklärung war ihm die Nutzung als Lokal auch eingeräumt worden.Als es wegen des Lokals zu Beschwerden kam, insbesondere wegen Geruchs- und Lärmbelästigungen, beabsichtigte er, einen neuen Pächter zu suchen. Der Betreiber einer Spielothek zeigte schließlich Interesse. Daher wandte sich der Verpächter im April 2009 an die Wohnungseigentümergemeinschaft und beantragte die Genehmigung des Betriebs der Spielothek. Dies... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Essen, Urteil vom 30.12.1999
- 19 II 35/99 WEG -

Gartenzwerg in exhibitionistischer Pose muss vom Garagendach entfernt werden

Änderungen am Erscheinungsbild eines Gemeinschaftseigentums bedürfen der Zustimmung aller Eigentümer

Ein Gartenzwerg von einem halben Meter Größe, der auf dem Dach einer Garage steht und seinen nackten Körper präsentiert, stellt eine erhebliche Veränderung des Erscheinungsbildes einer Außenfront dar. Demnach erfordert die Aufstellung eines solchen Objektes die Zustimmung aller Parteien eines Gemeinschaftseigentums. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Essen hervor.

Im vorliegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen ihre Miteigentümer auf Entfernung eines Gartenzwerges, der in exhibitionistischer Pose das Garagendach der Beklagten zierte. Die 50 cm große Figur mit roter Zipfelmütze entblößte unter einem rosa Mantel seine nackte Brust und seine nackten Geschlechtsteile. Sowohl von der Wohnungseingangstür als auch vom Badezimmerfenster... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20.05.2010
- 5 Wx 20/09 -

Lärmbelästigung wegen verlegtem Parkettfußboden

Bei der Bewertung einer Trittschallbeeinträchtigung kommt es auf das Schallschutzniveau der gesamten Wohnanlage an

Wollen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch störende Geräusche geltend machen, so muss zunächst geklärt werden, welches Schallschutzniveau in der gesamten Wohnanlage besteht. Liegt das Schallschutzniveau der Wohnung, von dem die Störgeräusche ausgehen, nicht unter dem allgemeinen Niveau, so ist ein Anspruch nicht begründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall wollten die Eigentümer einer Wohnung einen Anspruch auf Beseitigung einer Trittschallbeeinträchtigung geltend machen. Die Kläger behaupteten, durch den verlegten Parkettboden in der über ihnen gelegenen Wohnung komme es zu erheblichen Lärmbelästigungen.Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Amtsgericht Lünen, Urteil vom 07.09.2001
- 22 II 264/00 WEG -

Hausordnung darf Schuhe nicht aus Treppenhaus verbannen

Das generelle Verbot des Abstellens von Schuhen im Hausflur überschreitet das Verhältnismäßigkeitsprinzip

Im Hausflur abgestellte Schuhe gefährden nicht grundsätzlich den ordnungsgemäßen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Während einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Übernahme eines Verbot hinsichtlich des Abstellens von Schuhen im Hausflur vom Amtsgericht Lünen untersagt wurde, konnten die Regelungen über die Vergabe des Reinigungs- und Winterdienstes an ein externes Unternehmen als auch die Herausgabe des Heizungskellerschlüssels an nur einen der Hausbewohner für sinnvoll und damit wirksam erklärt werden.

Der Antrag im vorliegenden Fall wandte sich gegen eine Reihe von Beschlüssen, die auf der Wohnungseigentümerversammlung gefasst wurden. Die beanstandeten Punkte sollten laut Antragsteller vom Gericht für unwirksam erklärt werden.Das Amtsgericht Lünen folgte dem Antrag teilweise und erklärte unter anderem den Punkt 5.14 der Tagesordnung für unwirksam. Darin habe man... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.02.2012
- V ZR 251/10 -

Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen

Abweichung der Einzelabrechnungen von Gesamtabrechnung müssen verständlich erläutert werden

Bei der verbrauchsabhängigen Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten in den Einzelabrechnungen der Heizkostenjahresabrechnung sin d die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Die hiermit zwangsläufig verbundene Abweichung der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung muss der Verwalter aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung verständlich erläutern. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, zwei Wohnungseigentümer, wenden sich gegen die Jahresabrechnung des Verwalters der Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser hatte bei den Heiz- und Warmwasserkosten nicht die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten, sondern die im Abrechnungsjahr an den Energieversorger geleisteten (Abschlags-) Zahlungen in die Jahresabrechnung eingestellt... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.07.2001
- 15 W 444/00 -

Zeitlich begrenztes Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur erlaubt

Zur Nachtzeit muss ein Kinderwagen jedoch aus dem Hausflur entfernt und in der eigenen Wohnung oder dem Keller untergebracht werden

Sind keine oder nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden, einen Kinderwagen abzustellen, so dürfen Hausflure als vorübergehende Abstellmöglichkeit genutzt werden. An Tagen, an denen der Kinderwagen nicht gebraucht wird oder auch zur Nachtzeit muss er jedoch in der Wohnung oder dem Keller deponiert werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Die Bewohner einer Erdgeschosswohnung fühlten sich durch abgestellte Kinderwagen im Eingangsbereich ihrer Wohnung behindert und forderten, die Hausordnung dahingehend zu ändern, dass das Abstellen im betreffenden Bereich künftig untersagt ist. Der Antrag wurde von den Wohnungseigentümern jedoch mehrheitlich abgelehnt, so dass die Bewohner der Erdgeschosswohnung ein Verbot schließlich... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Amtsgericht München, Urteil vom 04.07.2011
- 485 C 28220/10 -

Modernisierungsmaßnahmen: Eigentümern sind alle Informationen über wesentliche Entscheidungskriterien mitzuteilen

Gefasste Mehrheitsbeschlüsse werden bei unzureichender Aufklärung unwirksam

Vor einer Beschlussfassung über eine konkrete Modernisierungsmaßnahme sind den Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Informationen über die für sie wesentlichen Entscheidungskriterien mitzuteilen. Geschieht dies nicht, sind gefasste Beschlüsse ungültig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall berichtete im Juni 2008 auf einer Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mitarbeiter einer Firma, die energetische Sanierungen an Häusern durchführt, über die Ergebnisse einer thermographischen Untersuchung des Anwesens und stellte verschiedene Maßnahmen der energetischen Modernisierung vor. Die Wohnungseigentümergemeinschaft... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 04.12.2008
- 15 Wx 198/08 -

Wohnungseigentümer müssen Garderobenschrank im Hausflur nicht dulden

Sperrige Möbel im Hausflur schließen andere Wohnungseigentümer von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus

Kann ein gemeinsamer Hausflur aufgrund eines abgestellten Möbelstücks nur noch eingeschränkt genutzt werden, schließt dieser Zustand andere Personen von der Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus. Einen Anspruch auf Entfernung des Möbelstücks ist damit begründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Streitgegenstand im vorliegenden Fall war eine von den Wohnungseigentümern im Treppenhaus neben ihrer Wohnungstür aufgestellte Garderobe. Der Besitzer der Wohnung im höher gelegenen Geschoss sah sich durch das Möbelstück in seiner Bewegunsgfreiheit eingeschränkt. Besonders beim Vorbeigehen mit Einkaufstaschen habe er Schwierigkeiten, an der Garderobe vorbeizukommen. Die Garderobe schließe... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.06.2000
- VIII ZR 268/99 -

BGH zur Formfreiheit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts eines Mieters

Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter bedarf zur Wirksamkeit keiner notariellen Beurkundung

Veräußert ein Vermieter eine Mietwohnung während einer Mietzeit an einen Dritten, steht dem Mieter der Wohnung gemäß § 570 b BGB ein Vorkaufsrecht zu. Für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Mieter bedarf es zu dessen Wirksamkeit keiner notariellen Beurkundung. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In einem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570 b BGB steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.Nachdem der Mieter auf dieses... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.06.2004
- 20 W 59/03 -

Prostitution in der Eigentumswohnung: Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung des "sittenwidrigen Gewerbes" verlangen

Nutzung der Wohnung darf nicht dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer widersprechen

Wer in seiner Eigentumswohnung das Gewerbe der Prostitution betreibt, der kann von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Wohnungsgemeinschaft muss die Beeinträchtigungen, die sich aus dem Prostitutionsbetrieb ergeben, nicht hinnehmen.

Im vorliegenden Fall ging ein Wohnungseigentümer in seiner Wohnung dem Prostitutionsgewerbe nach. Die Wohnungseigentümergemeinschaft forderte schließlich die "Unterlassung des Betriebs der Prostitution oder eines sonstigen sittenwidrigen Gewerbes".Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Forderung. Der Eigentümer der Wohnung wurde demnach verpflichtet,... Lesen Sie mehrDiskutieren Sie mit

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