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Landgericht München I, Urteil vom 24.02.2005
- 31 S 20796/04 -
Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung
Gewisser Lärmpegel durch Kinder ist völlig natürlich
Ein kleines Kind, das morgens beim Verlassen des Hauses im Treppenhaus schreit und quietscht ist kein ausreichender Grund für eine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderte ein
Landgericht: Mietminderung nicht gerechtfertigt
Das Landgericht München wollte dem Vortrag des Mieters nicht folgen. Es entschied, dass es keinen Grund für eine
Nachbar muss gewissen Kinderlärm hinnehmen
Es sei völlig natürlich, dass von Kindern ein gewisser Lärm- und Geräuschpegel ausginge. Dieser sei von Nachbarn hinzunehmen, da im Zusammenleben der Nachbarn jede Seite auf die Toleranz der anderen Seite angewiesen sei. Das Ruhebedürfnis Einzelner könne nicht jegliche Lebensäußerung anderer und praktische Notwendigkeiten verhindern, weil sie nun einmal aufträten, wenn eine berufstätige Mutter mit Kleinkind und Kinderwagen morgens ihre Wohnung im 8. Stock verlasse.
Mutter ist nicht "auf der Flucht"
Eine Mutter sei nicht verpflichtet, mit ihrem Kind nahezu fluchtartig das Treppenhaus zu queren, führte das Landgericht München I aus. Im Übrigen handele es sich um eine Uhrzeit, in der sich ein Großteil der Bevölkerung bereits auf den Weg zur Arbeit befinde. In dem Verhalten der Mutter könne kein sozial unverträgliches Verhalten gesehen werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht München I (vt/pt)
- Amtsgericht München, Urteil vom 04.10.2004
[Aktenzeichen: 453 C 15119/04]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2005, Seite: 2463 NJW 2005, 2463 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2005, Seite: 598 NJW-RR 2005, 598 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2005, Seite: 339 NZM 2005, 339 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2005, Seite: 764 WuM 2005, 764
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Dokument-Nr. 11874
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