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Landgericht Essen, Urteil vom 21.07.2016
10 S 43/16 -

Mietminderung von 10 % bei defekter Telefonleitung

Kein Anspruch des Mieters gegen Vermieter auf Reparatur der Telefonleitung

Ist die Telefonleitung defekt, so kann der Wohnungsmieter seine Miete um 10 % mindern. Ein Anspruch gegen den Vermieter auf Reparatur der defekten Telefonleitung besteht jedoch nicht. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war die Telefonleitung in einer Mietwohnung seit Juni 2015 defekt. Die Mieterin der Wohnung erhob daher gegen ihren Vermieter Klage auf Feststellung, dass die Miete gemindert sei, und auf Reparatur der defekten Telefonleitung. Das Amtsgericht Essen-Borbeck wies die Klage im Januar 2016 ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.

Recht zur Mietminderung aufgrund defekter Telefonleitung

Das Landgericht Essen entschied zum Teil zu Gunsten der Mieterin und hob dementsprechend die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Mieterin stehe aufgrund der defekten Telefonleitung ein Recht zur Mietminderung in Höhe von 10 % zu. Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasse auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung. Denn das "Wohnen" umfasse grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellen Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehöre.

Keine Unerheblichkeit des Mietmangels

Der Mietminderung sei nicht wegen Unerheblichkeit des Mangels gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen, so das Landgericht. Denn bei dem Defekt der Telefonleitung handele es sich nicht um eine lediglich unerhebliche Tauglichkeitsbeeinträchtigung. Die Verfügbarkeit von Telefon und Internet sei in der heutigen Zeit essentiell. Auf die Nutzung des Mobiltelefons habe sich die Mieterin angesichts der inzwischen mehr als 14 Monate dauernden Störung nicht verweisen lassen müssen.

Kein Anspruch auf Reparatur der defekten Telefonleitung

Nach Auffassung des Landgerichts stehe der Mieterin gegen den Vermieter jedoch kein Anspruch auf Reparatur der defekten Telefonleitung zu. Denn die Pflicht zur Reparatur von Telefonleitungen treffe den Telekommunikationsanbieter, mit dem ein Telekommunikationsvertrag abgeschlossen wurde. Der Vermieter habe lediglich die Pflicht, dem Telekommunikationsanbieter den Zugang zum Haus zu ermöglichen und die Zustimmung zu den erforderlichen Arbeiten zu erteilen sowie diese zu dulden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2017
Quelle: Landgericht Essen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Essen, Urteil vom 21.01.2016
    [Aktenzeichen: 14 C 276/15]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 707
NJW-Spezial 2016, 707

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Dokument-Nr.: 24854 Dokument-Nr. 24854

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Kommentare (2)

 
 
Roj Sol schrieb am 20.06.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte zwei Fragen bezüglich der Mietminderung wegen der defekten Internetleitung. Unser Internetanbieter war vor drei Wochen bei uns und hat versucht, das Internet zu installieren. Es wurde aber herausgestellt, dass irgendwo in unserer Wohnung die Leitung defekt ist. Wir haben diesen Mangel unverzüglich der Hausverwaltung angezeigt in der Hoffnung, dass sie einen Elektriker hinschicken, um den Mangel zu beheben. Bis jetzt haben wir aber gar keine Antwort von der HV zurückbekommen.Nun haben wir eine zweiwöchige Frist gesetzt, damit sie den Mangel beheben können. Außerdem haben wir sie mit einer Mietminderung bedroht und warten schon auf eine Antwort von ihnen. Meine Frage ist: können wir 10% Minderung der Miete in Anspruch nehmen? und ob wir jetzt trotz Minderung immer noch einen Anspruch auf die Reparatur der Internetleitung gegen unseren Vermieter haben können, weil uns der Internetanbieter nicht weiter helfen kann. Der Mangel ist in dem Haus und kann nur von Vermieter behoben werden.

Ich bedanke mich im voraus.

Mit Freundlichen Grüßen

RS

Tobias Ziesing antwortete am 19.10.2018

Gleiche Sachverhalt bei uns, der Vermieter stellt sich taub, der Internetanbieter kann Leistung nicht erbringen.

Allerdings hätte ich die Möglichkeit, zurück auf Kabel umzusteigen, will ich aber nicht. Kann ich dazu gezwungen werden, von Telekom zu Telecolumbus / Pyür zu wechseln um einen funktionierenden Telefonanschluss zu bekommen?

LG

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