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Landgericht Berlin, Urteil vom 18.05.2001
- 65 S 503/00 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung einer ohne Genehmigung eingebauten Zwischendecke
Kein Vorliegen einer genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung
Einem Vermieter steht kein Anspruch auf Entfernung einer aus lose aufgelegten Brettern bestehende Zwischendecke zu. Eine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung der Mietsache liegt darin nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter einer Wohnung verlangten im Jahr 2000 von ihrer Mieterin die
Amtsgericht wies Klage ab
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die Klage ab. Ein Mieter sei nicht verpflichtet eine eigenmächtig eingebaute
Landgericht verneint ebenfalls Beseitigungsanspruch
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Vermieter zurück. Ihnen stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2001, Seite: 441 MMR 2001, 441
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Dokument-Nr. 24372
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