wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 1. Mai 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(7)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Augsburg, Urteil vom 28.04.2023
3 KLs 201 Js 109552/22 -

Durchsetzung des Geschlechtsverkehrs mittels Einsatzes von K.O.-Tropfen stellt besonders schwere Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung dar

Verabreichung von Oxazepam birgt erhebliches Gefährdungs­potential

Wer K.O.-Tropfen einsetzt, um damit den Widerstand des Opfers gegen die Durchführung des Geschlechtsverkehrs zu überwinden, kann sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB) strafbar machen. Die Verabreichung von Oxazepam birgt ein erhebliches Gefährdungs­potential. Dies hat das Landgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im März 2022 verabreichte ein Mann einer Frau in einem starken Tee aufgelöstes Oxazepam. Die Frau sollte durch das narkotisierende Mittel einschlafen, so dass der Mann ungeschützten vaginalen Geschlechtsverkehr mit der Frau haben konnte.

Strafbarkeit wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung

Das Landgericht Augsburg verurteilte den Mann wegen besonders schwerer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB). Die Verabreichung des Betäubungsmittels habe hier eine erhebliche Gefährlichkeit aufgewiesen, da die Dosierung deutlich über dem ambulanten therapeutischen Bereich lag. Es habe die Gefahr des Erbrechens und der anschließenden Aspiration von Erbrochenem bis hin zum Tod durch Ersticken gedroht. Dies gelte hier umso mehr, als keine Überwachung der Frau stattgefunden hat. Vielmehr hat der Mann nach dem Geschlechtsverkehr die Frau unbeaufsichtigt im Wohnzimmer liegen gelassen, während er sich zum Schlafen in ein anderes Zimmer begab.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2023
Quelle: Landgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Sexualstrafrecht | Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: KO-Tropfen | K.O.-Tropfen | strafbare Handlungen | Straftaten | Strafbarkeit | Vergewaltigung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33037 Dokument-Nr. 33037

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33037

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  7 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?