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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 05.12.2008
- 2 BvR 717/08 -
Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde eines evangelischen Pfarrers zurück - Zum Selbstbestimmungsrecht der Kirche
Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine von einem evangelischen Pfarrer aus dem Rheinland erhobene Verfassungsbeschwerde mangels Zulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Versetzung eines Pfarrers in den Ruhestand wie auch Fragen, die mit der Festsetzung seines Ruhegehalts zusammenhängen, sind keine Akte der "öffentlichen Gewalt", in die der Staat durch seine Rechtsprechung korrigierend eingreifen darf.
Bundesverfassungsgericht ist nicht zuständig
Diese Rechtsakte betreffen vielmehr die Ausgestaltung des Dienst- und Amtsrechts der Evangelischen Kirche und unterliegen damit ihrem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 01/09 des BVerfG vom 08.01.2009
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Dokument-Nr. 7238
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