wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Sonntag, 28. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2023
VIII ZR 420/21 -

BGH: Ein beabsichtigter Verkauf der Wohnung rechtfertigt bei entsprechender Vorankündigung Zutritt des Vermieters zur Wohnung

Zulässige Zutritts­verweigerung bei psychischer Erkrankung des Mieters

Beabsichtigt der Vermieter den Verkauf der Wohnung, so steht ihm grundsätzlich bei entsprechender Vorankündigung ein Zutrittsrecht zur Wohnung zu. Jedoch kann eine psychische Erkrankung des Mieters eine Zutritts­verweigerung rechtfertigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieter einer in Bayern liegenden Wohnung wollten diese verkaufen und baten daher im Jahr 2019 den Mieter um Zutritt zur Wohnung. Dies lehnte der Mieter unter Verweis auf seine psychische Erkrankung ab. Der Mieter litt an depressiven Verstimmungszuständen, Ängsten, Zwängen und dissoziativen Störungen. Er befand sich seit über 20 Jahren in ambulanter und stationärer Therapie. Die Vermieter ließen dies nicht gelten und erhoben Klage.

Amtsgericht gab Klage statt, Landgericht wies sie ab

Während das Amtsgericht Hersbruck der Klage stattgab, wies sie das Landgericht Nürnberg-Fürth ab. Ein Sachverständigengutachten hatte nämlich ergeben, dass eine Begehung der Wohnung des Mieters durch die Vermieter, einem Makler und Kaufinteressenten zu einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Mieters bis hin zu einer Selbsttötung führen könne. Gegen die Entscheidung des Landgerichts legten die Vermieter Revision ein.

Bundesgerichtshof bejaht grundsätzliches Zutrittsrecht

Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass die Vermieter grundsätzlich ein Zutrittsrecht zur Wohnung haben, wenn die Wohnung anlässlich eines beabsichtigten Verkaufs durch Immobilienmakler, Gutachter und Kaufinteressenten besichtigt werden soll. Jedoch könne der Mieter den Zutritt verweigern, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen angezeigt ist. Ob dies hier der Fall sei, lass sich nicht abschließend feststellen.

Mögliche Abwesenheit des Mieters bei Besichtigung

Das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, so der Bundesgerichtshof, dass nach dem Sachverständigengutachten eine Vertretung des Mieters bei einer Wohnungsbesichtigung möglich sei und dies zu einer Verringerung des gesundheitlichen Risikos führen würde. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall daher zurück.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Hersbruck, Urteil vom 11.08.2020
    [Aktenzeichen: 4 C 1007/19]
  • Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 30.11.2021
    [Aktenzeichen: 7 S 5584/20]
Aktuelle Urteile aus dem Immobilienrecht | Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2023, Seite: 649
GE 2023, 649
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2023, Seite: 899
MDR 2023, 899
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2023, Seite: 2129
NJW 2023, 2129
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2023, Seite: 861
NJW-RR 2023, 861
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2023, Seite: 403
WuM 2023, 403

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 33233 Dokument-Nr. 33233

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil33233

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH