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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2009
- VIII ZR 243/08 -
BGH: Käufer muss Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag leisten
Verkäufer hat auch bei Gebrauchtwagen Anspruch auf Wertersatzzahlung
Ein Käufer muss nach einem Rücktritt von einem Kaufvertrag über ein Fahrzeug Wertersatz für die Nutzung leisten. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin erwarb vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, mit Vertrag vom 9. Mai 2005 einen gebrauchten Pkw BMW 316 i mit einer Laufleistung von 174.500 km zu einem Kaufpreis von 4.100 €. Die Klägerin hat wegen Mängeln des Fahrzeugs den Rücktritt vom
Käufer muss Ersatz für Nutzung zahlen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auch bei einem Verbrauchsgüterkauf dem Verkäufer im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nach § 346 BGB ein Anspruch auf Ersatz der Gebrauchsvorteile des Fahrzeugs während der Besitzzeit des Käufers zusteht. Das Europäische Recht steht einem solchen Anspruch nicht entgegen. Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 bezieht sich auf das Recht des Verbrauchers auf Ersatzlieferung, an dessen Geltendmachung dieser nicht durch eine Verpflichtung zum Nutzungswertersatz gehindert werden soll, nicht aber auf eine Rückabwicklung des Vertrages, bei der der Käufer - anders als bei der Ersatzlieferung - seinerseits den Kaufpreis nebst Zinsen zurückerhält (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 17.04.2008 - C-404/06 -). Dies steht auch in Einklang mit dem Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999, der eine Berücksichtigung der Benutzung der vertragswidrigen Ware bei einer Vertragsauflösung ausdrücklich gestattet.
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VerbrauchsgüterRL Art. 3; BGB § 474 Abs. 1 Satz 1, § 346 Abs. 1; ZPO § 543 Abs. 1
a) Die Zulassung der Revision kann auf den Grund eines im Rechtsstreit erhobenen Gegenanspruchs beschränkt werden.
b) Bei Rückabwicklung eines Verbrauchsgüterkaufs steht einem Anspruch des Verkäufers auf Nutzungswertersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB europäisches Recht (hier Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) nicht entgegen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.09.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.11.2007
[Aktenzeichen: 549 C 14966/06] - Landgericht Hannover, Urteil vom 13.08.2008
[Aktenzeichen: 10 S 1/08]
Jahrgang: 2009, Seite: 692 DAR 2009, 692 | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW)
Jahrgang: 2010, Seite: 71 EuZW 2010, 71 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2009, Seite: 1378 MDR 2009, 1378 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2010, Seite: 34 NJ 2010, 34 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 148 NJW 2010, 148 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2010, Seite: 75 NJW-Spezial 2010, 75 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2010, Seite: 142 NZV 2010, 142 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2009, Seite: 2158 ZIP 2009, 2158
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Dokument-Nr. 8468
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