wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Dieter Linke, Berlin(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und beschäftigt sich mit: Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht/ Sozialversicherungsrecht und Pachtrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dieter Linke
RAin Dr. Henrike Georg, Mannheim(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwältin für Insolvenzrecht und beschäftigt sich mit: Insolvenzrecht und Wirtschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg
RA Dieter Creutz, Meissen(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Patentanwalt und beschäftigt sich mit: Marken- und Patentrecht, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht, Urheberrecht, Lizenzrecht und Wettbewerbsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dieter Creutz
Rechtsanwältin und Ärztin Dr. med. Katja Kumpmann, Mainz - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin und Ärztin Dr. med. Katja Kumpmann
RA Alois Biebl, Regensburg - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Alois Biebl

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht München, Urteil vom 30.07.2009
331 C 5627/09  -

Verkehrswidriges Parken auf Gehweg - Kind haftet nicht für Schaden an Pkw

Kinder zwischen sieben und zehn Jahren können für Unfallschäden nicht verantwortlich gemacht werden

Verursacht ein radfahrendes Kind einen Schaden an einem ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkten Pkw, haftet das Kind nicht für den Schaden. Auch die Eltern haben keine Aufsichtspflicht verletzt, insbesondere müssen sie ihr Kind nicht zum Absteigen auffordern. Dies entschied das Amtsgericht München.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Im Juli 2008 parkte der spätere Kläger seinen Pkw in München so auf einem Bürgersteig, dass dieser auf eine Breite von 1 Meter verengt wurde. Ein 7-jähriges Kind fuhr mit seinem Fahrrad auf dem Bürgersteig. Es wurde von seinen Eltern begleitet. Als das Kind das Auto passierte, verlor es das Gleichgewicht und stieß an die Stoßstange. Diese wurde beschädigt, ebenso wie der Spoiler. Es entstand ein Schaden von 1105 Euro.

Der Autobesitzer wollte nun den Schaden ersetzt verlangen. Die Eltern des Kindes weigerten sich jedoch zu bezahlen.

Falsch geparktes Auto beeinträchtigt Verkehrsraum des Kindes massiv

Der zuständige Richter beim AG München gab den Eltern Recht: Das 7-jährige Kind genieße das Haftungsprivileg des § 828 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach seien Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr für Schäden, die sie bei einem Unfall einem anderen zufügten, nicht verantwortlich. Zwar gelte dieses Privileg nicht, wenn das geschädigte Kraftfahrzeug geparkt sei. Dies gelte aber nur für ordnungsgemäß abgestellte Autos. Das Kind habe nach der Straßenverkehrsordnung mit seinem Kinderfahrrad auf dem Bürgersteig fahren müssen. Der Kläger habe mit seinem PKW den Verkehrsraum des Kindes massiv beeinträchtigt. Da besonders Engstellen eines ansonsten breiten Weges zu den Situationen gehören, die Kinder in diesem Alter überfordern, habe der Kläger durch die von ihm erzeugte Engstelle eine für das Kind nur schwer beherrschbare Gefahrensituation herbeigeführt. Es entspräche gerade dem Zweck des § 828 BGB, Kinder vor solchen Situationen und daraus erwachsenden Schadenersatzansprüchen zu schützen, so dass die Regelung hier anzuwenden sei.

Keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Eltern

Werbung

Auch die Eltern haften nicht, da sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten. Bei schulpflichtigen Kindern sei beim Radfahren eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich. Dass das Kind die Straßenverkehrsregeln kannte, ergäbe sich schon daraus, dass es auf dem Bürgersteig fuhr. Die Eltern seien auch nicht verpflichtet gewesen, ihr Kind zum Absteigen vor dem klägerischen Fahrzeug zu veranlassen. Zum Erwachsenwerden gehöre auch, dass man mit Gefahren und Hindernissen umgehen lerne. Die Eltern mussten daher ihren Sohn nicht bei jedem Hindernis zum Absteigen auffordern. Es sei durchaus veranlasst gewesen, dass sich das Kind der Herausforderung stellt.

Ordnungsgemäßes Abstellen des Fahrzeugs zumutbar

Die Risiken eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs habe in erster Linie der Parkende, nicht die Passanten zu tragen. Es sei dem Kläger zumutbar gewesen, sein Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2009
Quelle: ra-online, AG München

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8590

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8590 Dokument-Nr. 8590


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


12.10.2009, 02:00 Uhr von Redaktion »

Verkehrswidriges Parken auf Gehweg - Kind haftet nicht für Schaden an Pkw

Verursacht ein radfahrendes Kind einen Schaden an einem ordnungswidrig und verkehrsbehindernd geparkten Pkw, haftet das Kind nicht für den Schaden. Auch die Eltern haben keine Aufsichtspflicht verletzt, insbesondere müssen sie ihr Kind nicht zum Absteigen auffordern. Dies entschied das Amtsgericht München.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.