Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 13.03.2017
- 9 C 46/16 -
Recht zur Mietminderung in den Sommermonaten aufgrund Lärms von Flüchtlingsheim
Minderung in Höhe von 8 % gerechtfertigt
Geht von einem Flüchtlingsheim Lärm aus, so dass der Balkon nicht genutzt und die Fenster nicht geöffnet werden können, kann dies in den Sommermonaten eine Minderung der Miete in Höhe von 8 % rechtfertigen. In den Wintermonaten besteht dagegen kein Minderungsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ab Januar 2016 ihre Miete, da von einem nunmehr als
Recht zur Mietminderung in den Sommermonaten
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied zum Teil zu Gunsten der Mieterin. Sie habe in den Sommermonaten (Mai bis September) die Miete in Höhe von 8 % mindern dürfen. Demgegenüber fehle es in den Wintermonaten (Oktober bis April) an einer erheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, da zum einen die Freiflächen auf dem Gelände der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2017, 601/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2017, Seite: 601 GE 2017, 601
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24721
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24721
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.