wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Mark Eplinius, Potsdam(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeits-
recht
) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Mark Eplinius
RAin Virginia Soch, Berlin(beschäftigt sich mit: Medizinrecht/ Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht und Gesundheitsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Virginia Soch
RAin Sabine Thomas-Haak, Frankfurt am Main(beschäftigt sich mit: Familienrecht, Immobilienrecht und Erbrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Sabine Thomas-Haak
RA Jan Bartholl, Münster(beschäftigt sich mit: Reiserecht, Luftverkehrsrecht und Conflict Management) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Jan Bartholl
RA Lutz Trebstein, Halle (Saale)(beschäftigt sich mit: Verkehrsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Lutz Trebstein
RAin Martha März, Lenggries(beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Sportrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Martha März

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 01.07.2008
2 C 821/08 -

Umzug in ein mangelfreies Hotel darf für Reisende keinen Aufpreis kosten

Abhilfe eines Reisemangels muss durch Reiseveranstalter kostenlos erfolgen

Das Amtsgericht Bad Homburg bestätigte, dass Reiseveranstalter dazu verpflichtet sind, Mängel einer Reise ohne Aufpreis zu beseitigen. Nachträglich erhobene Mängel können jedoch nicht zur nachträglichen Minderung des Reisepreises herangezogen werden, da diese umgehend und vor Ort dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden müssen.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Die Kläger im zugrunde liegenden Fall hatten nach Feststellung verschiedener Mängel im von ihnen gebuchten Hotel mit Einverständnis des Reiseveranstalters den Umzug in eine Ersatzunterkunft vereinbart und vollzogen. Zuvor hatten sie 4 Tage in dem mangelhaften Hotel zugebracht. Der Reiseveranstalter verlangte für den Umzug jedoch eine Zusatzzahlung von 705 Euro, die die Reisenden zunächst auch bezahlten. Die Kläger verlangten später die Rückerstattung des Betrages sowie eine nachträgliche Minderung in Höhe von 833 Euro des ursprünglichen Reisepreises (4.230 Euro).

Zur Begründung ihrer Forderung führten die Kläger weitere Mängel an

Die der Klage zugrunde liegende Liste umfasste verschiedene Mängel. So habe es im Zimmer nach Insektizid gerochen, die Hotelanlage sei durch Kothaufen von Katzen und Pfauen verschmutzt gewesen und das Restaurantpersonal habe ungewaschene Kleidung getragen und nach Schweiß gerochen. Zudem habe die gesamte Anlage verschiedene Schäden und eine allgemeine Verunreinigung aufgewiesen.

Recht auf Rückerstattung der erhobenen Zusatzzahlung

Werbung

Das Amtsgericht Bad Homburg gab der Klage teilweise statt. Die Kläger haben demnach ein Recht auf Rückerstattung der erhobenen Zusatzzahlung von 705 Euro für den Hotelumzug nach § 812 Abs. 1 BGB. Der Reiseveranstalter habe kein Recht auf Erhebung einer Zusatzzahlung, da die Abhilfe eines Reisemangels stets kostenlos zu erfolgen habe. Die Reiseleitung hatte die angeführten Mängel akzeptiert, schriftlich festgehalten und durch Unterschrift bestätigt. Der Umzug wurde in dem Schriftstück sogar als "Angebotene Abhilfe" bezeichnet.

Nachträgliche Mängel nicht anerkannt

Die der Klage zugrunde liegende nachträgliche Mängelliste wurde jedoch nicht anerkannt. Die Kläger hätten auch diese Mängel der Reiseleitung umgehend und vor Ort mitteilen müssen. Somit sah das Gericht keine Möglichkeit, diese Mängel anzuerkennen und damit auch einer Minderung des Reisepreises zuzustimmen.

Keine minderungsrelevanten Mängel

Das Gericht führte in seiner Entscheidung weiter aus, dass bestimmte von den Klägern geltende gemachte "Mängel" im Übrigen nicht minderungsrelevant seien.

Wartezeit kein Minderungsgrund

Eine Minderung könne nicht darauf gestützt werden, dass nach Ankunft in der Ferienanlage um 21.00 Uhr die Kläger zunächst ein mit Insektiziden ausgesprühtes und damit mangelhaftes Zimmer erhielten, dessen Bezug sie ablehnten und ihnen hieraufhin eine Wartezeit bis um 23.00 Uhr entstanden ist, bis ein bezugsgeeignetes Zimmer zur Verfügung gestellt werden konnte. Ein Reisender habe am Anreisetag gewisse Wartezeiten bis zur Bezugsfertigkeit seines Zimmers von ca. zwei bis drei Stunden hinzunehmen, führte das Gericht aus.

Kakerlaken im Außenbereich kein Reisemangel

Werbung

Auch das Vorhandensein von Kakerlaken in der gebuchten Anlage führe nicht zu einer Minderung. Da Kakerlaken auf den Kanarischen Inseln zu den heimischen Tierarten zählen, mussten die Kläger damit rechnen, in der freien Natur im Außenbereich der Hotelanlage solche Tiere anzutreffen. Wenn die Kläger zweimal Kakerlaken beobachteten, die an der Wand ihres Hauses hinaufliefen, stelle dies ein ortübliches Phänomen dar, dass zu keiner Minderung berechtigt.

Dekoration des Buffets

In einem Mittelklassehotel stelle es keinen Mangel dar, wenn Speisen auf dem Buffet nicht besonders ansprechend dekoriert und angerichtet werden. Auch das Kippen von Resten einer noch nicht vollständig leeren Platte auf eine neu hereingebrachte Platte sei kein minderungsrelevanter Reisemangel, stellte das Gericht fest.

Ungepflegtes Personal

Soweit das Personal im Küchen- und Restaurantbereich der gebuchten Anlage während des gesamten Aufenthalts der Kläger von Essensresten verschmutzte und nach Schweiß riechende Kleidung getragen haben soll, begründe dies ebenfalls keinen Reisemangel, da die Kläger den Teil der Ferienanlage gebucht haben, bei dem es sich nicht um ein Komforthotel handeln sollte, so dass sie bis zu einem gewissen Grade ungepflegtes Personal nicht als Reisemangel monieren können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2011
Quelle: Amtsgericht Bad Homburg, ra-online (vt/st)

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10977

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 10977 Dokument-Nr. 10977


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


23.11.2011, 01:00 Uhr von Redaktion »

Umzug in ein mangelfreies Hotel darf für Reisende keinen Aufpreis kosten

Das Amtsgericht Bad Homburg bestätigte, dass Reiseveranstalter dazu verpflichtet sind, Mängel einer Reise ohne Aufpreis zu beseitigen. Nachträglich erhobene Mängel können jedoch nicht zur nachträglichen Minderung des Reisepreises herangezogen werden, da diese umgehend und vor Ort dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden müssen.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.