Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 04.01.2022
- 3 L 1/22.KO -
Quarantäneanordnung gegen Schülerin ist auch bei Abstand zu einer infizierten Mitschülerin rechtmäßig
Infektionsrisiko in Schulräumen wird nicht allein durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften bestimmt
Eine Anordnung auf Absonderung ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn eine Schülerin im Klassenraum nicht in der Nähe einer mit der Omikronvariante des Sars-CoV-2-Virus infizierten Schulkameradin gesessen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Antragstellerin besucht ein Gymnasium. Unter anderem im Fach Religion werden die
Richter: Absonderungsverfügung ist rechtmäßig
Der Antrag blieb ohne Erfolg. Die in Eilverfahren notwendige Interessenabwägung, so die Koblenzer Richter, falle zu Lasten der Antragstellerin aus. Die Absonderungsverfügung sei nämlich rechtmäßig. Sie finde ihre Grundlage in den einschlägigen infektionsrechtlichen Vorschriften. Nach den Bewertungen des Robert Koch-Instituts werde das Infektionsrisiko in Schulräumen nicht allein durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und regelmäßiges Lüften, sondern u.a. auch durch die Symptomatik der infizierten Person, Art und Lautstärke des Sprechens im Unterricht und die Belegungsdichte bestimmt. Diese Risikofaktoren ließen sich nicht sämtlich ausschließen. Bei Schülern einer achten Klasse liege es nahe, dass es bei Betreten und Verlassen des Raumes sowie in der Pause zu engeren Kontakten und damit zu zusätzlichen Ansteckungsrisiken komme. Auch der von der Antragstellerin am 29. Dezember 2021 durchgeführte PCR-Test mit negativem Ergebnis ändere hieran nichts. Denn seit dem 22. Dezember 2021, dem Zeitpunkt des letzten möglichen Kontakts der Antragstellerin mit der positiv getesteten Mitschülerin, sei die vom Robert Koch-Institut ermittelte Inkubationszeit von bis zu vierzehn Tagen noch nicht abgelaufen. Dies sei erst am 5. Januar 2022 der Fall. Von daher sei es nicht zu beanstanden, dass die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31250
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31250
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.