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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Werklohn“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2020
- I-21 U 34/19 -
Kein Anspruch auf Werklohn nach Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat
Arbeiten ohne Erteilung einer Rechnung und unter Verkürzung des Werklohns um die Mehrwertsteuer verstößt gegen Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
Ein Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Werklohn für Sanierungsarbeiten, wenn unter anderem aufgrund einer WhatsApp-Nachricht davon ausgegangen werden kann, dass Bauunternehmer und Auftraggeber eine sogenannte "Schwarzgeldabrede" getroffen haben - auch wenn sie dies leugnen. Die geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Bauunternehmer in den Jahren 2016 und 2017 umfangreiche Sanierungsarbeiten für den Auftraggeber in Düsseldorf erbracht. Während der Bauarbeiten zahlte der an den Bauunternehmer ohne Rechnung mehrere hunderttausend Euro als Abschläge. Bezüglich einer weiteren Abschlagszahlung bat der Bauunternehmer per WhatsApp, die Zahlung per Überweisung auf zwei verschieden Konten aufzuteilen, "damit nicht so viel an die Augen von F... kommt".Nach Abschluss der Arbeiten meinte der Bauunternehmer, ihm stünden noch rund 275.000 Euro zu, die er einklagte. Die Klage scheiterte an der Schwarzgeldabrede. Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 01.03.2018
- 1 U 1011/17 -
Zulässige Verweigerung der Abnahme einer Heizungsanlage bei fehlenden oder fehlerhaften Dokumentationsunterlagen
Vorliegen eines wesentlichen Mangels
Der Auftraggeber kann die Abnahme einer Heizungsanlage verweigern, wenn der Auftragnehmer die Dokumentationsunterlagen nicht vorlegt oder diese fehlerhaft sind. In diesem Fall liegt ein wesentlicher Mangel vor. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Baufirma im Jahr 2016 vor dem Landgericht Trier nach Errichtung einer Heizungsanlage in einer Kindertagesstätte auf Zahlung des restlichen Werklohns. Die beklagte Auftraggeberin verweigerte eine Zahlung mit dem Hinweis, dass es an einer Abnahme des Werks fehle. Die Abnahme wurde von der Auftraggeberin verweigert, weil die Baufirma die erforderlichen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 08.11.2018
- 12 U 25/16 -
Werklohnanspruch wird auch bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen fällig
Abnahme des Werks keine Fälligkeitsvoraussetzung
Ein Werklohnanspruch wird nicht durch die Abnahme des Werks fällig, sondern auch dann, wenn der Auftraggeber Gewährleistungsansprüche geltend macht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Baufirma im Jahr 2012 gegen die Auftraggeberin vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) auf Zahlung von Werklohn. Die Auftraggeberin sah den Anspruch als nicht gegeben, da sie das Werk nicht abgenommen hatte. Zugleich sah sie das Werk als mangelhaft und machte daher Gewährleistungsrechte geltend. Das Landgericht Frankfurt (Oder) gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 21.12.2017
- 7 U 49/13 -
Mangel an Bauleistung: Bestreiten des Mangels stellt Nachbesserungsverweigerung dar
Aufforderung zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung nicht notwendig
Das Bestreiten eines Mangels an der Bauleistung stellt eine Nachbesserungsverweigerung dar. Es besteht daher keine Notwendigkeit zu einer Aufforderung zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte eine Baufirma als Generalunternehmerin der Bauherrin eine Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten errichten. In diesem Zusammenhang beauftragte die Generalunternehmerin im Februar 2005 eine Firma mit der Ausführung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärleistungen. Nach Abschluss der Arbeiten rügte die Generalunternehmerin diverse Mängel an der errichteten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2007
- VII ZR 183/05 -
BGH: Keine Mängelhaftung des Auftragnehmers wegen unzureichender Vorleistungen eines Dritten bei Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflichten
Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten begründet ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung
Ist ein Werk aufgrund unzureichender Vorleistungen eines Dritten mangelhaft, so haftet dafür der Auftragnehmer nicht, wenn er auf die Bedenken hingewiesen hat, die ihm bei der gebotenen Prüfung gegen die Geeignetheit der Vorleistung des Dritten gekommen sind oder bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte kommen müssen. Jedoch begründet allein die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ohne Vorliegen eines Mangels keine Mängelhaftung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich der Inhaber eines Forsthauses ein Blockheizkraftwerk errichten ließ, beauftragte er im November 2002 eine Heizungsbaufirma mit der Errichtung einer Heizungsanlage. Obwohl für die Firma erkennbar war, dass die Heizungsanlage wegen Mängel am Blockheizkraftwerk nicht funktionieren würde, beendete sie ihre Arbeiten ohne dem Auftraggeber... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Jena, Beschluss vom 26.05.2015
- 5 U 833/14 -
Kein Anspruch des Auftraggebers auf Rückzahlung geleisteten Werklohns aufgrund Verstoßes gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz
Werkvertrag wegen "Ohne-Rechnung-Abrede" unwirksam
Ist ein Werkvertrag wegen einer "Ohne-Rechnung-Abrede" aufgrund des Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) unwirksam, so steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Werklohns zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beauftragte ein Grundstückseigentümer einen Handwerker mit der Verlegung von Pflastersteinen auf seinem Grundstück. Dabei wurde vereinbart, dass die Leistung ohne Stellung einer Rechnung erbracht und somit die Mehrwertsteuer nicht abgeführt werden sollte (sogenannte Ohne-Rechnung-Abrede). Nach Ausführung der Arbeiten kam es zum Streit zwischen den Parteien.... Lesen Sie mehr
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